Mittwoch, 19. September 2007
"Semantische Präzisierung": Post-Mindestlöhne auf dem Weg
Nach monatelangem Streit hat die Bundesregierung die Aufnahme der Briefzusteller in das Entsendegesetz beschlossen und damit einen wichtigen Schritt zur Einführung eines Mindestlohns gemacht. Die Entscheidung sei im Kabinett einvernehmlich und ohne Gegenstimme getroffen worden, sagte Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) im Anschluss an die Sitzung in Berlin.
Zuvor war der koalitionsinterne Streit formal entschärft worden. Durch eine Präzisierung im Gesetzestext wurde klargestellt, dass - anders als zunächst formuliert - die Briefdienstleister und nicht alle Postdienstleister gemeint sind. Zeitungszusteller und Kuriere, sofern sie keine Briefe austragen, werden damit von dem Post-Mindestlohn nicht erfasst. Das Bundesarbeitsministerium sprach von einer "semantischen Präzisierung". Damit werde inhaltlich "nichts abgeschwächt", sagte Ministeriumssprecher Stefan Giffeler. Der vorliegende Tarifvertrag entspreche den Bedingungen, die bei der Kabinettsklausur in Meseberg formuliert worden seien. "Es geht und ging immer um Briefdienstleistungen, die von der Liberalisierung zum 1. Januar 2008 überhaupt nur betroffen sind."
Müntefering zeigte sich zuversichtlich, dass der auf das Jahresende ausgerichtete Zeitplan für die Aufnahme der Postbranche ins Entsendegesetz eingehalten werden kann. Er bedauerte, dass die Union es abgelehnt hat, das Gesetz zur Beschleunigung des Vorgangs mit in den Bundestag einzubringen. Wegen der Liberalisierung des Briefmarktes zum 1. Januar sei ein Mindestlohn zu diesem Zeitpunkt "besonders wichtig".
Kein Mindestlohn für Postdienstler
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger hatte vor der entscheidenden Kabinettsabstimmung mit einer Verfassungsklage gedroht, sollte die Regierung die Postdienstleister tatsächlich in das Gesetz aufnehmen. "Wir werden unverzüglich prüfen lassen, ob gegen eine solche Regelung Verfassungsklage erhoben werden kann", sagte ein Verbandssprecher. Eine solche Entscheidung wäre ein unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie, die Zeitungsverleger würden ein solches "staatliches Lohndiktat" nicht hinnehmen.
BDA spricht von Täuschung
Die Arbeitgeber haben die Kabinettsentscheidung heftig kritisiert. "Die Behauptung, dass Zeitungszusteller nun nicht mehr von dem vorgesehenen Mindestlohn erfasst werden, ist eine Täuschung", sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, in Berlin.
"Mindestens 90.000 Zeitungsboten verteilten in Deutschland gelegentlich auch Briefe". Deshalb würden sie auch nach der Umformulierung von dem Mindestlohn erfasst, der zwischen dem von der Deutschen Post AG dominierten Arbeitgeberverband mit ver.di ausgehandelt wurde. Das gleiche gelte auch für Spediteure und Taxifahrer, die ab und zu Briefe beförderten, sagte der BDA-Manager. Er teile daher die Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums, bei der vorgenommenen Klarstellung handele es sich nur um "Semantik".
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