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Politik

Mittwoch, 25. März 2009

Urteil zu Einberufung: Praxis verfassungswidrig

Die derzeitige Einberufungspraxis zum Wehrdienst ist offenbar verfassungswidrig. Das Kölner Verwaltungsgericht setzte in zwei Fällen die Einberufung von jungen Männern zum Grundwehrdienst aus, weil der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt sei, sagte ein Sprecher des Gerichts und bestätigte damit einen Bericht des "Handelsblatts".

"Das Gericht sagt schon seit Jahren: Die Wehrgerechtigkeit ist nicht mehr gewahrt", so der Sprecher. Hintergrund sind die deutlich sinkenden Zahlen von Grundwehrdienst-Leistenden. Es werde nicht mehr "umfassend und gleichmäßig" eingezogen. Die Verwaltungsrichter setzten in den vorliegenden zwei Fällen die Einberufung zum Wehrdienst aus und überwiesen den Sachverhalt an das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter müssen nun generell klären, ob die Einberufungspraxis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die beiden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts (AZ: 8 K 5791/08 und 8 K 5913/08) stammen bereits vom Dezember 2008, waren aber damals nicht veröffentlicht worden.

Die Kölner Richter stoßen sich an den Einberufungsgrundsätzen, die im Wehrpflichtgesetz geregelt sind. Die Rechtswidrigkeit ergebe sich aus den Verfügbarkeitskriterien und Wehrdienstausnahmen. Man könne nicht mehr von einer Pflichtengleichheit sprechen. In der Entscheidung heißt es dazu: "Eine bürgerliche Pflichtengleichheit ist nur gewährleistet, wenn sichergestellt ist, dass Wehrpflichtige umfassend und gleichmäßig herangezogen werden." Das sei aber nicht mehr der Fall. Nur noch eine "Minderheit" leiste Wehrdienst, der Rest sei davon befreit. "So kann von einer gleichen Last für alle pflichtigen Bürger nicht mehr gesprochen werden", heißt es in dem Vorlagebeschluss.

Bundesregierung ist anderer Auffassung

Die Bundesregierung teilt laut "Handelsblatt" die Bedenken der Kölner Verwaltungsrichter nicht. Maßstab für die Wehrgerechtigkeit sei nicht die gesamte Jahrgangsstärke, wie es in einer Mitteilung an den Bundestag heißt, "sondern nur der Teil, der nach dem Willen des Gesetzgebers für eine Heranziehung zum Grundwehrdienst zur Verfügung steht." Kritiker halten das für Augenwischerei. Denn wer tauglich ist und wer nicht, bestimmt der Gesetzgeber selbst – und tatsächlich sind immer weniger Männer physisch und psychisch überhaupt noch in der Lage, den Grundwehrdienst abzuleisten.

Vor fünf Jahren waren die Tauglichkeitskriterien verschärft und die "eingeschränkte Verwendungsfähigkeit" gestrichen worden. Etwa jeder zweite wird inzwischen ausgemustert. 2007 wurden 67.834 junge Männer zum Grundwehrdienst eingezogen, zitierte der Gerichtssprecher Zahlen aus dem Kölner Beschluss. 1998 waren es noch 160.425 Einberufungen gewesen.

Wehrpflicht als Auslaufmodell?

Der Vorgang bringt erneut die Diskussion um die Notwendigkeit einer Wehrpflicht auf die Tagesordnung. Hintergrund ist der Wandel der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee aus Zeiten des Kalten Krieges zu einer Eingreiftruppe innerhalb internationaler Allianzen. Nach Angaben des "Handelsblattes" sehen die Planungen der Bundeswehr für 2010 eine Personalstärke von rund 250.000 Soldaten vor – zu Zeiten des Kalten Krieges war es rund eine halbe Million. Während sich CDU und CSU zur Wehrpflicht bekennen, verlangen FDP und Grüne deren Abschaffung. Die SPD will zwar grundsätzlich am Wehrdienst festhalten – allerdings sollen nur Freiwillige eingezogen werden.

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