Politik

Sicherungsverwahrung gekipptPsychiater kritisiert Urteil

07.05.2011, 11:08 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, die Sicherungsverwahrung gekippt. Psychisch kranke Straftäter sollen demnach intensiver betreut werden. Ein bekannter Psychiater sagt nun: Das ist kaum zu schaffen, die Fristen sind zu kurz.

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Bild eines freigelassenen Straftäters in Randerath bei Heinsberg. (Foto: picture alliance / dpa)

Die von Karlsruhe verlangte Neuregelung der Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter ist nach Ansicht von Psychiatern kaum umzusetzen. Vor allem die Menge der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten psychiatrischen Gutachten sei in der gesetzten Frist kaum zu schaffen, sagte der Göttinger Psychiater Jürgen Müller dem "Focus". Müller leitet die Forensik in der Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN).

"Auf sehr wenige ausgewiesene Experten kommt sehr viel Arbeit zu", sagte Müller. Allein für ein Gutachten müsse ein Psychiater mit 50 bis 100 Arbeitsstunden rechnen. Noch dramatischer seien die künftigen hohen Anforderungen an eine intensive Therapie. Schon jetzt fehlten viele qualifizierte Kräfte. Diese Situation werde sich nun noch einmal "massiv verschärfen".

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Gewalt- und Sexualtäter innerhalb von zwei Jahren komplett neu zu regeln ist. Bis zum Ende dieses Jahres müssen etwa 100 Sicherungsverwahrte begutachtet werden, ob sie hochgradig gefährlich und psychisch gestört sind. Anderenfalls wären sie freizulassen.

Quelle: dpa