Politik

Verjährung erst nach 30 JahrenRechte für Missbrauchsopfer gestärkt

23.03.2011, 13:28 Uhr

Die Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch wird von drei auf 30 Jahre angehoben. Zudem sollen vor allem junge Opfer möglichst nicht mehrfach aussagen müssen.

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Die Akten des Westerwälder Missbrauchsfalls im Landgericht in Koblenz. (Foto: dpa)

Opfer sexuellen Missbrauchs sollen bis zu 30 Jahre nach der Tat Schadenersatz vor Gericht einklagen können. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf des Justizministeriums. Darin ist vorgesehen, die zivilrechtlichen Verjährungsfristen von bislang 3 auf 30 Jahre zu verlängern. Zudem sollen die Opfer möglichst nicht mehrfach aussagen müssen. Erwachsene, die als Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht wurden, sollen häufiger einen kostenlosen Opferanwalt in Anspruch nehmen können.

Der Entwurf geht auf Empfehlungen des Runden Tisches der Bundesregierung zur Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen zurück. Die Regierung hatte ihn Anfang 2010 eingerichtet, nachdem immer mehr Missbrauchsfälle in Kirchen und anderen Institutionen bekannt wurden. In dem Gremium, das bis Ende 2011 arbeiten soll, beraten Teilnehmer aus Politik, Kirche und Verbänden.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, das geplante Gesetz verbessere die Stellung der Opfer im Strafverfahren. Staatsanwälte und Richter sollen zudem besser auf den Umgang mit jungen Opfern vorbereitet werden. Damit die Opfer nicht mehrfach vernommen werden müssen, sollen häufiger Videoaufzeichnungen einer früheren Aussage in der Hauptverhandlung abgespielt werden.

Quelle: dpa