Politik

G8-Ermittlungen unrechtmäßigRüge für den Bundesanwalt

04.01.2008, 13:23 Uhr

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungsgegner vor dem Heiligendammer G8-Gipfel waren rechtswidrig.

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungsgegner vor dem Heiligendammer G8-Gipfel waren rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof entschied in Karlsruhe, die obersten Ankläger der deutschen Justiz seien in dem Fall gar nicht zuständig gewesen.

Es bestünden "nachhaltige Zweifel", dass die Beschuldigten eine terroristische Vereinigung gebildet hätten. Auch sei keine besondere Bedeutung des Falles zu sehen. Beides sei aber Voraussetzung für eine Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft.

Der BGH entschied, zwar würden den Verdächtigen nicht zu verharmlosende Straftaten vorgeworfen. Für die Ermittlungen wären aber die Behörden der Bundesländer zuständig gewesen. Der Entscheidung war die Beschwerde eines der Verdächtigen vorausgegangen. Der ihn betreffende Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Beschluss wurde aufgehoben.

Im vergangenen Mai hatte der Generalbundesanwalt Ermittlungen wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen mindestens 18 Globalisierungsgegner eingeleitet und umfangreiche Durchsuchungen angeordnet. Die Ermittler warfen den Verdächtigen vor, mit Anschlägen gewaltbereite Gesinnungsgenossen gegen das einen Monat später stattfindende Treffen der Staats- und Regierungschefs der acht wichtigsten Industrienationen in Heiligendamm mobilisiert haben zu wollen.

Die Ermittlungen hatten auch eine Debatte über die Verhältnismäßigkeit der Sicherheitsmaßnahmen und des Vorgehens der Polizei ausgelöst. Die Polizei hatte unter anderem autonome Zentren und andere Treffpunkte der linken Szene in mehreren Bundesländern durchsucht. Kritiker hatten eingewandt, damit habe die Polizei selbst riskiert, zur Mobilisierung von gewaltbereiten Globalisierungsgegnern beizutragen.