Können diese Augen lügen?
(Foto: dpa)
Samstag, 29. Januar 2011
Ungereimtheiten bei EnBW-Aktienkauf: SPD bezichtigt Mappus der Lüge
Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Mappus soll bei seinem Alleingang beim Kauf eines Aktienpaketes von EnBW den Landtag belogen haben. Laut einem Medienbericht ist das Gutachten, das sein Vorgehen absegnete, erst nach dem Kauf entstanden. Die Opposition wettert, die Regierung weist die Vorwürfe als Wahlkampf-Geplänkel zurück.
Mappus beim Landesparteitag der CDU.
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Die baden-württembergische Landesregierung hat vehement dem Vorwurf widersprochen, Ministerpräsident Stefan Mappus habe den Landtag über den Kauf eines Aktienpakets des Energiekonzerns EnBW belogen. Mappus hatte den Aktienkauf für fast fünf Milliarden Euro im Alleingang beschlossen, ohne vorher die Zustimmung des Parlaments einzuholen. Er hatte sein Vorgehen mit dem Verweis auf einen günstigen Aktienkurs und den möglichen Einstieg ausländischer Investoren verteidigt. Bei seiner Regierungserklärung hatte er auf ein verfassungsrechtliches Gutachten verwiesen, das er vorab eingeholt habe. Das Gutachten der Kanzlei Gleiss Lutz ist nach Angaben des Magazins "Der Spiegel" aber auf den 15. Dezember 2010 datiert - rund zehn Tage nach der Vertragsunterzeichnung.
"Diese Meldung ist falsch", behauptete Staatsminister Helmut Rau am Rande des CDU-Landesparteitags in Donaueschingen. "Das Parlament ist korrekt unterrichtet worden." Mappus habe sich vor dem Rückkauf von Anteilen des französischen Energieunternehmens EDF an der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) ausführlich rechtlich beraten lassen. Rau warf dem "Spiegel" "Verleumdung" vor.
Verleumdung im Wahlkampf?
Die SPD wirft Mappus dagegen bewusste Lügen vor, wie SPD-Spitzenkandidat Nils Schmid sagte. Seine Partei hat auch eine Verfassungsklage gegen den Deal vor dem Staatsgerichtshof des Landes angestrengt. Staatsminister Rau bezeichnete die Vorwürfe als "völlig absurd und leicht zu widerlegen". Die entscheidende verfassungsrechtliche Frage sei von der Anwaltskanzlei vor Abschluss des Kaufvertrages umfassend rechtsgutachterlich geprüft worden. Die Kanzlei habe die Ergebnisse der Prüfung vor der Entscheidung dem Staatsministerium vorgetragen. Alles andere sei eine bösartige Unterstellung.
Laut "Spiegel" erscheint auch eine weitere Rechtfertigung von Mappus fragwürdig: Im Landtag hatte er beteuert, die Franzosen hätten einen Parlamentsvorbehalt ausdrücklich abgelehnt. Eine Sprecherin der EDF habe dies jedoch nicht bestätigt, berichtet das Magazin. Das Unternehmen habe lediglich ein Angebot angenommen, das ihm vom Land Baden-Württemberg unterbreitet wurde. Rau sagte dazu, die Sprecherin sei offensichtlich nicht über alle Gespräche informiert. Fest stehe: "Die EDF wollte keinen Vorbehalt." Dass die Vorwürfe ausgerechnet am Tag des CDU-Landesparteitags erhoben würden, zeige offenkundig, worum es wirklich gehe, so Rau.
dpa
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