Swift bekommt zu vielSchaar beklagt Datenflut
Es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn das neue Swift-Abkommen nicht zum 1. August in Kraft treten könnte. Deutschlands oberster Datenschützer Schaar ist dennoch nicht glücklich über das Abkommen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das neue menüber die Weitergabe von Bankkunden-Daten an die USA scharf kritisiert. "Zwar
enthält das Abkommen einige Verbesserungen gegenüber dem Vorgängermodell. Aber es
bleibt dabei, dass die Daten massenweise übermittelt werden sollen", sagte
Schaar. "Da hätte ich mir etwas mehr erwartet."
Vertreter der EU und der USA hatten den Vertrag am Montag unterzeichnet.
In der kommenden Woche entscheidet das Europaparlament. Dort wird mit einer klaren
Mehrheit gerechnet. Der Vertrag könnte dann am 1. August in Kraft treten. Das Abkommen
erlaubt den USA, die Daten von EU-Bankkunden bei außereuropäischen Überweisungen
zu prüfen. So sollen die Finanzströme des internationalen Terrorismus gekappt werden.
Auch Deutschland stimmte dem neuen Abkommen am Montag zu.
Zu lange Speicherung
Schaar kritisierte, dass die Daten in der Regel fünf Jahre lang
gespeichert würden. "Und es werden sehr viel mehr Daten übermittelt, als tatsächlich
zur Terrorbekämpfung nötig sind", sagte er. Zudem sei es eine schlechte Idee,
dass die europäische Polizeibehörde Europol über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
wachen solle. Diese sei selbst an Daten über Terrorverdächtige interessiert. "Eine
solche Kontrolle ist nicht viel mehr als nichts", sagte Schaar.
Er hätte sich eine gezielte Begrenzung auf die Daten von Verdächtigen
gewünscht. "Die Begründung, (das belgische Unternehmen) Swift könne solche
Daten nicht ohne weiteres liefern, hat mich nicht überzeugt." Dann müsse man
ein entsprechendes Programm eben entwickeln. Zudem forderte Schaar, die Daten wesentlich
kürzer - allenfalls ein paar Monate - zu speichern.
Kritisch äußerte sich Schaar auch zu dem Argument, die Betroffenen
könnten nun über die Datenschutzbeauftragte der jeweiligen Mitgliedstaaten eine
Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten verlangen. Die Datenschutzbehörden
könnten nicht viel ausrichten - sie seien nicht mehr als ein Briefkasten.