Mittwoch, 30. Juni 2010
Swift bekommt zu viel: Schaar beklagt Datenflut
Es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn das neue Swift-Abkommen nicht zum 1. August in Kraft treten könnte. Deutschlands oberster Datenschützer Schaar ist dennoch nicht glücklich über das Abkommen.
Schaar hätte sich stärkere Beschränkungen gewünscht.
(Foto: picture alliance / dpa)
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das neue Swift-Abkommenüber die Weitergabe von Bankkunden-Daten an die USA scharf kritisiert. "Zwar enthält das Abkommen einige Verbesserungen gegenüber dem Vorgängermodell. Aber es bleibt dabei, dass die Daten massenweise übermittelt werden sollen", sagte Schaar. "Da hätte ich mir etwas mehr erwartet."
Vertreter der EU und der USA hatten den Vertrag am Montag unterzeichnet. In der kommenden Woche entscheidet das Europaparlament. Dort wird mit einer klaren Mehrheit gerechnet. Der Vertrag könnte dann am 1. August in Kraft treten. Das Abkommen erlaubt den USA, die Daten von EU-Bankkunden bei außereuropäischen Überweisungen zu prüfen. So sollen die Finanzströme des internationalen Terrorismus gekappt werden. Auch Deutschland stimmte dem neuen Abkommen am Montag zu.
Zu lange Speicherung
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Schaar kritisierte, dass die Daten in der Regel fünf Jahre lang gespeichert würden. "Und es werden sehr viel mehr Daten übermittelt, als tatsächlich zur Terrorbekämpfung nötig sind", sagte er. Zudem sei es eine schlechte Idee, dass die europäische Polizeibehörde Europol über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen wachen solle. Diese sei selbst an Daten über Terrorverdächtige interessiert. "Eine solche Kontrolle ist nicht viel mehr als nichts", sagte Schaar.
Er hätte sich eine gezielte Begrenzung auf die Daten von Verdächtigen gewünscht. "Die Begründung, (das belgische Unternehmen) Swift könne solche Daten nicht ohne weiteres liefern, hat mich nicht überzeugt." Dann müsse man ein entsprechendes Programm eben entwickeln. Zudem forderte Schaar, die Daten wesentlich kürzer - allenfalls ein paar Monate - zu speichern.
Kritisch äußerte sich Schaar auch zu dem Argument, die Betroffenen könnten nun über die Datenschutzbeauftragte der jeweiligen Mitgliedstaaten eine Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten verlangen. Die Datenschutzbehörden könnten nicht viel ausrichten - sie seien nicht mehr als ein Briefkasten.
dpa
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