Politik

Swift bekommt zu vielSchaar beklagt Datenflut

30.06.2010, 11:10 Uhr

Es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn das neue Swift-Abkommen nicht zum 1. August in Kraft treten könnte. Deutschlands oberster Datenschützer Schaar ist dennoch nicht glücklich über das Abkommen.

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Schaar hätte sich stärkere Beschränkungen gewünscht. (Foto: picture alliance / dpa)

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das neue menüber die Weitergabe von Bankkunden-Daten an die USA scharf kritisiert. "Zwar

enthält das Abkommen einige Verbesserungen gegenüber dem Vorgängermodell. Aber es

bleibt dabei, dass die Daten massenweise übermittelt werden sollen", sagte

Schaar. "Da hätte ich mir etwas mehr erwartet."

Vertreter der EU und der USA hatten den Vertrag am Montag unterzeichnet.

In der kommenden Woche entscheidet das Europaparlament. Dort wird mit einer klaren

Mehrheit gerechnet. Der Vertrag könnte dann am 1. August in Kraft treten. Das Abkommen

erlaubt den USA, die Daten von EU-Bankkunden bei außereuropäischen Überweisungen

zu prüfen. So sollen die Finanzströme des internationalen Terrorismus gekappt werden.

Auch Deutschland stimmte dem neuen Abkommen am Montag zu.

Zu lange Speicherung

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(Foto: picture-alliance/ dpa)

Schaar kritisierte, dass die Daten in der Regel fünf Jahre lang

gespeichert würden. "Und es werden sehr viel mehr Daten übermittelt, als tatsächlich

zur Terrorbekämpfung nötig sind", sagte er. Zudem sei es eine schlechte Idee,

dass die europäische Polizeibehörde Europol über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen

wachen solle. Diese sei selbst an Daten über Terrorverdächtige interessiert. "Eine

solche Kontrolle ist nicht viel mehr als nichts", sagte Schaar.

Er hätte sich eine gezielte Begrenzung auf die Daten von Verdächtigen

gewünscht. "Die Begründung, (das belgische Unternehmen) Swift könne solche

Daten nicht ohne weiteres liefern, hat mich nicht überzeugt." Dann müsse man

ein entsprechendes Programm eben entwickeln. Zudem forderte Schaar, die Daten wesentlich

kürzer - allenfalls ein paar Monate - zu speichern.

Kritisch äußerte sich Schaar auch zu dem Argument, die Betroffenen

könnten nun über die Datenschutzbeauftragte der jeweiligen Mitgliedstaaten eine

Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten verlangen. Die Datenschutzbehörden

könnten nicht viel ausrichten - sie seien nicht mehr als ein Briefkasten.

Quelle: dpa