Samstag, 20. August 2011
Studienkosten absetzbar?: Schäuble will Gesetz ändern
Für Studenten und Lehrlinge hätte es künftig einfacher werden sollen, die Kosten für ihre Ausbildung beim Finanzamt geltend zu machen. Der Bundesfinanzhof kassierte in zwei Fällen die gängige Praxis der Behörden. Bundesfinanzminister Schäuble will das nicht zulassen und kündigt eine Gesetzesänderung an.
Studenten sollen nach dem Willen des Bundesfinanzministers die Studienkosten doch nicht absetzen können.
(Foto: picture alliance / dpa)
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) offenbar das Einkommensteuergesetz ändern. "Ich bin für eine Gesetzesänderung", sagte Schäuble der "Welt am Sonntag". "Als ich Steuerrecht gelernt habe, war klar, dass die Erstausbildung nicht als Werbungskosten oder Sonderausgabe anerkannt wird." Ohne eine klare Regelung sei eine Abgrenzung gegenüber zu Recht anrechenbaren Kosten sehr schwierig. "Theoretisch könnte man ja auch behaupten, dass für Lebensmittel getätigte Ausgaben Werbungskosten sind: Man muss ja essen, um zu studieren oder arbeiten zu können", sagte Schäuble.
Das Instrument des Nichtanwendungserlasses wolle er hingegen "vermeiden", sagte der Finanzminister der Zeitung. Ein Nichtanwendungserlass bewirkt, dass die Finanzämter die BFH-Urteile ignorieren. Der BFH hatte am Mittwoch geurteilt, dass Berufseinsteiger die Kosten für eine Ausbildung oder ein Erststudium steuerlich geltend machen können. In den ersten Berufsjahren könnten sie damit ihr zu versteuerndes Einkommen mindern.
AFP
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