Donnerstag, 24. April 2008
Nebeneinkünfte offenlegen: Schily bleibt beim Nein
Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily will das vom Bundestag gegen ihn verhängte Ordnungsgeld von 22.000 Euro nicht akzeptieren. "Wem ist eigentlich dadurch gedient, dass der Bundestagspräsident im stillen Kämmerlein in meine Umsätze hineinschaut?", sagte Schily in der ARD. Der SPD-Abgeordnete bekräftigte seine Weigerung, die einzelnen Honorarvereinbarungen aus seiner Anwaltstätigkeit offenzulegen. Er sei - ähnlich wie ein Arzt - gegenüber seinen Mandanten zur Verschwiegenheit verpflichtet.
"Wenn sie die freien Berufe noch im Parlament halten wollen (...), dann müssen wir auch die Grundprinzipien solcher Berufsausübungen respektieren", sagte der 75-Jährige. Schily betonte, dass er dem Bundestagspräsidenten auch Auskünfte zu seinen Nebeneinkünften gemacht habe - aber er könne nicht einzelne Details aus Vereinbarungen mit Mandanten kundtun. "Bei weniger als zehn Mandanten lässt sich deren Identität schnell herausfinden", sagte er der "Financial Times Deutschland".
Nach Presseberichten soll Schily für einen Beratervertrag mit dem Siemens-Konzern rund 140.000 Euro Honorar erhalten haben. Der SPD- Politiker verwies auf andere Abgeordnete wie den ehemaligen CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz, die noch nicht einmal pauschale Angaben zum Einkommen machten. "Gucken sie einmal bei Herrn Merz, ein bekannter Anwalt und Bundestagsabgeordneter. Schauen sie da mal in seine Website hinein. Da finden sie noch nicht einmal das Mandat oder eine Einkommensstufe."
Zugleich bekräftigte Schily sein Vorhaben, gegen das Ordnungsgeld zu klagen. "Wir werden das in aller Ruhe vor dem Bundesverwaltungsgericht austragen." Er sei sehr zuversichtlich, dass ihm das Gericht recht geben werde. Die Frage, wie mit der Schweigepflicht von Anwälten umzugehen sei, sei weiterhin ungeklärt. Eine Klage von Bundestagsabgeordneten gegen die Offenlegung von Neben-Einkommen war im vergangenen Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
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