Politik

Mehr Kinder in Obhut genommenSchröder setzt auf Hilfen

14.07.2010, 08:32 Uhr

Die Jugendämter in Deutschland müssen immer öfter eingreifen, damit Kinder in ihren Familien nicht zu Schaden kommen. Die Ministerin will aus dieser Entwicklung schnell Konsequenzen ziehen.

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90 Prozent der Fälle geschehen im Armutsmilieu. (Foto: picture alliance / dpa)

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) zeigt sich alarmiert

darüber, dass die deutschen Jugendämter immer mehr Minderjährige in Obhut nehmen.

Sie wolle gesetzliche Änderungen zum besseren Schutz von Kinder, sagte sie der "

Welt". "Wir müssen so früh wie möglich Hilfsangebote machen." So

sollten sich Hebammen künftig nach der Geburt länger als bisher um die Familien

kümmern können. Kinderärzte sollten von ihrer Schweigepflicht entbunden werden,

wenn sie Spuren von Misshandlungen bei einem Kind feststellen. "Wir dürfen

Kinder da nicht allein lassen", sagte die Ministerin. Nötig sei ein neues Kinderschutzgesetz.

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers,

sprach von einer dramatischen Entwicklung. Ein immer größerer Teil der Kinder lebe

in Armut, und Armut sei der größte Risikofaktor, sagte er. Zu 90 Prozent spielten

sich die Fälle, in denen die Kinder aus den Familien herausgeholt werden müssten,

im Armutsmilieu ab. "Das Problem des e löst man nicht mit

mehr Geld, sondern mit mehr Prävention, sagte Hilgers. Je früher der Staat Eltern

und Kindern mit familienergänzenden Hilfen unter die Arme greife, desto größer seien

die Erfolgschancen und desto niedriger die Kosten.

Das Statistische Bundesamt hatte am Dienstag bekanntgegeben,

dass die Zahl der Minderjährigen, die von Jugendämtern in Obhut genommen werden,

seit 2004 um fast ein Drittel gestiegen ist. Im vergangenen Jahr wurden 33.700 Kinder

und Jugendliche in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht. Die Zahl stieg

im Vergleich zu 2008 um 1500 oder 4,5 Prozent. In etwa jedem vierten Fall wurden

die Minderjährigen auf eigenen Wunsch in Obhut genommen. Als kurzfristige Maßnahme

soll die sogenannte Inobhutnahme Minderjährige schützen, die sich in einer akuten,

sie gefährdenden Situation befinden.

Quelle: dpa