Harmonisch sollten die Fotos sein. Sehr teuer wurden sie. Wie teuer, muss Mecklenburg-Vorpommern nun verraten.
(Foto: picture alliance / dpa)
Mittwoch, 08. September 2010
Bankräuber gewinnt vor Gericht: Wie teuer war die Bush-Party?
Wie viele Millionen kostete die Grillparty von Kanzlerin Merkel für US-Präsident Bush? Das wollte ein linksradikaler Strafgefangener aus Baden-Württemberg wissen. Er klagte - und gewann. Das Schweriner Innenministerium muss die Rechnungen für den Einsatz, an dem mehr als 12.000 Polizisten beteiligt waren, nun veröffentlichen.Mecklenburg-Vorpommern muss offenlegen, wie teuer die Grillparty von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem damaligen US-Präsidenten George W. Bush im Juli 2006 in Trinwillershagen war. Das stellte das Verwaltungsgericht Schwerin in einem Urteil fest. Geklagt hatte ein Strafgefangener aus Baden-Württemberg, der sich dabei auf das mecklenburg-vorpommersche Informationsfreiheitsgesetz berufen hatte.
Das Innenministerium des Landes darf laut Urteil auf den Kopien der Rechnungen die Kosten für die einzelnen Bundesländer nach Ermessen schwärzen, das gilt jedoch nicht für den Gesamtbetrag. Zur Begründung hieß es, die Summen aus den einzelnen Ländern seien bereits nach Anfragen aus dem Landtag genannt geworden.
Mehr als 8,7 Millionen Euro
Noch ist unklar, welche Summe Mecklenburg-Vorpommern am Ende nennen wird. Eingeräumt hatte das Schweriner Innenministerium schon, dass die Kosten höher lagen als bei den 8,7 Millionen Euro, die ursprünglich genannt worden waren.
Zur Absicherung des Bush-Besuches waren seinerzeit mehr als 12.000 Beamte aus allen Bundesländern mit Ausnahme Thüringens eingesetzt worden. Die Kosten für die "teuerste Grillparty der Welt" trug Mecklenburg-Vorpommern als Gastgeberland des Bush-Besuchs. Merkel hatte Bush damals zu einem Wildschwein-Essen nach Trinwillershagen eingeladen. Das Dorf liegt im Wahlkreis der Kanzlerin.
Kläger ist linker Skin
Bereits im August hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass Informationen nicht herausgegeben werden dürfen, wenn andere Bundesländer betroffen sind und nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. 11 der 15 Bundesländer hatten die Herausgabe der Rechnungen abgelehnt, nur Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Berlin erklärten sich einverstanden, die Gesamtkostenbeträge zu veröffentlichen.
Der Kläger, dessen Anliegen vom mecklenburg-vorpommerschen Datenschutzbeauftragten Karsten Neumann unterstützt wird, verbüßt in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal eine Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Er bezeichnet sich auf seiner Website als Red-Skin, als linker Skinhead, der wegen eines Bankraubs mit Geiselnahme verurteilt worden sei. Für seine Klage erhält er Prozesskostenhilfe. Dies sei kein Zufall, sagte Neumann der "taz": Für den Normalbürger sei solch ein Verfahren viel zu teuer.
hvo/dpa
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