Dienstag, 11. Dezember 2007
Nachbessern!: Sexualstrafrecht kommt später
Der Bundestag wird das heftig kritisierte neue Sexualstrafrecht an diesem Donnerstag doch noch nicht verabschieden. Die Entscheidung darüber sei in das neue Jahr verschoben worden, teilte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, mit. Er begründete dies mit der "Klärung einer Detailfrage" und wies Vorwürfe der Opposition, das Gesetz solle Jugendsex unter Strafe stellen, als abenteuerlich und unzutreffend zurück. Die Struktur des Gesetzes werde nicht geändert. "Die Oppositionskritik geht völlig ins Leere."
Die FDP begrüßte die Absetzung. "Die berechtigten Warnungen von Opposition und Sachverständigen haben offensichtlich Wirkung gezeigt", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP- Fraktion, Jörg van Essen. Es gebe keinerlei Anlass über die Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses hinaus auch 14- bis 17-Jährige zu Tätern zu machen. Auch im Bereich der Pornografie sollte der vernünftige Unterschied zwischen kinder- und jugendpornografischen Schutzvorschriften weiter bestehen bleiben. Der Gesetzentwurf sieht vor, in bestimmten Fällen eine Strafbarkeit schon ab einem Alter von 14 Jahren anzusetzen. Bisher musste dafür das Opfer jünger als 16 Jahre alt sein, der Täter hingegen volljährig. Zugleich sollen pornografische Darstellungen auch bei Jungendlichen strafbar sein können. Dies gelte aber nicht für Darstellungen wie beispielsweise in der "Bravo" oder Nacktaufnahmen unter verliebten Jungendlichen, erklärte das Ministerium. Es gelte vielmehr der Opferschutzgedanke in solchen Fällen, in denen zum Beispiel Aufnahmen ohne das Wissen der Abgebildeten verbreitet würden.
Genau dieser Punkt muss offenbar noch genauer gefasst werden. Laut Stünker ist noch zu klären, ob ein Dritter, an den diese Bilder weitergegeben würden, sich allein schon durch den Besitz strafbar macht.
Mit dem Gesetz setzt die Koalition einen Rahmenbeschluss der Europäischen Union (EU) um. Die Frist für die Umsetzung ist bereits verstrichen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wurde bereits am 29. August 2006 vom Bundeskabinett verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution geschützt werden. Künftig soll nicht nur die direkte Darstellung von Kindesmissbrauch unter Strafe stehen, sondern auch das sogenannte Posing, das aufreizende Zur-Schau-Stellen des Schambereichs der Kinder. Auch soll die Prostitution von 16- oder 17-Jährigen für den Freier strafbar werden. Dazu wird die sogenannte Schutzaltersgrenze für sexuellen Missbrauch von 16 auf 18 Jahre erhöht.
Auf die Kritik der Opposition hatte Zypries erwidert, sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen würden mit der Gesetzesverschärfung nicht kriminalisiert. "Kein Jugendlicher muss befürchten, bestraft zu werden, wenn er einen anderen ins Kino einlädt und hofft, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen kommt."
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