Samstag, 04. Oktober 2008
Grundgesetzänderung: Soldaten bald im Inneren
In der Großen Koalition zeichnet sich eine Einigung zum Anti-Terror-Einsatz der Bundeswehr im Inland ab. Dafür soll Artikel 35 des Grundgesetzes geändert werden, bestätigte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums.
Demnach sollen die Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe zur Abwendung außergewöhnlicher Unglücksfälle auch militärische Mittel einsetzen können. Dem Einsatz von Abfangjägern gegen ein nur mit Terroristen besetztes Flugzeug etwa wäre der verfassungsmäßige Weg eröffnet. Eine Einigung könnten Union und SPD bereits im Koalitionsausschuss an diesem Sonntag erzielen.
Mit der Änderung soll eine Sicherheitslücke angesichts der terroristischen Bedrohung nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 geschlossen werden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte eine weitergehende Grundgesetzänderung mit einer Neudefinition des Kriegsfalles angestrebt, um die Bundeswehr grundsätzlich im Terrorfall im Inneren einsetzen zu können.
Die SPD bestand auf einer eingeschränkten Lösung. Nach bisherigem Recht kann die Bundeswehr nicht mit ihren militärischen Kapazitäten für die Abwehr eines Terrorangriffs zur Hilfe gerufen werden.
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