Mehr Geld, weniger PapierSteuererklärungen bald einfacher

Der Arbeitnehmerpauschbetrag für die Werbungskosten soll um 80 Euro steigen, Steuerformulare sollen kürzer, verständlicher und computertauglicher werden: Nach zähen Verhandlungen macht der Finanzausschuss den Weg frei für ein Paket von Steuervereinfachungen für Bürger und Unternehmen. Es könnte schon im Sommer in Kraft treten.
Die von der schwarz-gelben Koalition geplanten Steuervereinfachungen sind nach langen Verhandlungen beschlossene Sache. Der Finanzausschuss des Bundestages billigte das Gesetzespaket, das noch den Bundestag und den Bundesrat passieren muss.
"Nun wird beim Thema Steuervereinfachung geliefert", erklärten der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Klaus-Peter Flosbach und seine Fraktionskollegin Antje Tillmann. Arbeitnehmer und Familien mit Kindern würden mit rund 590 Millionen Euro jährlich entlastet. Auch bei Unternehmen würden Bürokratielasten abgebaut.
Die für Arbeitnehmer vermutlich gewichtigste Neuerung unter den etwa 40 Steuervereinfachungen ist die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschalbetrages auf 1000 Euro von bislang 920 Euro. Dadurch werden nach Unionsangaben weitere rund 550.000 Arbeitnehmer vom Einzelnachweis der Werbungskosten befreit. Die Anhebung soll rückwirkend ab 2011 gelten. Der Steuervorteil aus der höheren Pauschale von bis zu 36 Euro im Jahr soll mit der Dezember-Lohnabrechnung an Arbeitnehmer weitergereicht werden. Allein dadurch sollen die Arbeitnehmer um rund 330 Millionen Euro im Jahr entlastet werden.
Drei Euro pro Monat bestenfalls
Die finanziellen Vorteile für den einzelnen Bürger sind aber begrenzt. Nach früheren Berechnungen des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine bedeutet die Maßnahme für Millionen Arbeitnehmer weder eine Steuerermäßigung noch Vereinfachung. Bestenfalls profitiere ein Bürger mit drei Euro im Monat.
Erleichterungen gibt es auch beim Kindergeld sowie bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Sind volljährige Kinder noch in Ausbildung, arbeiten aber nebenbei, verzichtet der Fiskus bei der Festsetzung des Kindergelds auf eine Einkommensprüfung. Das kostet den Staat 200 Millionen Euro.
Auf weitere 60 Millionen Euro verzichtet die öffentliche Hand, weil bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten nicht mehr zwischen beruflich oder privat bedingten Aufwendungen unterschieden wird. Zur Liste gehören auch weniger schriftliche Nachweise und Dokumentationspflichten, mehr elektronische Überweisungen an die Finanzämter sowie zeitnahe Betriebsprüfungen der Unternehmen.
Bürokratieaufwand wird geringer
Flosbach und Tillmann erklärten: "Der Papierkram wird deutlich reduziert, die Steuererklärung kann künftig einfacher und schneller erledigt werden." Auch Unternehmen profitierten. Ihr Bürokratieaufwand werde um 4 Milliarden Euro pro Jahr reduziert. Festhalten will die Koalition aber an der umstrittenen Möglichkeit einer zweijährlichen Steuererklärung. Bundesländer und Verbände hatten den Vorschlag zuvor abgelehnt, wonach Bürger künftig wahlweise nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen.
Bundestag berät sofort
Insgesamt kosten die Steuervereinfachungen den Staat 585 Millionen Euro pro Jahr, die allein der Bund trägt. Das Gesetz soll bereits an diesem Donnerstag vom Bundestag endgültig verabschiedet werden. Der Bundesrat soll sich am 8. Juli abschließend befassen. Es könnte schon im Sommer im Bundesgesetzblatt stehen und damit in Kraft treten.