Mittwoch, 08. August 2007
"Kein Zugriff für Dritte": Streit um Steuerdatei
Angesichts erheblicher Bedenken von Datenschützern hat die Bundesregierung versichert, dass die geplante Steuerdatei nur für die Verwaltung der Steuern verwendet wird. Eine "anderweitige Nutzung als zu Steuerzwecken" sei nicht zulässig, betonte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg. Damit seien datenschutzrechtliche Bedenken "gegenstandslos".
Steg verwies auf das jetzt bevorstehende parlamentarische Beratungsverfahren, bei dem alle Bedenken vorgebracht werden könnten. Eine Sprecherin des Finanzministeriums kritisierte, dass die datenschutzrechtlichen Bedenken in keiner Weise konkretisiert worden seien. Klar sei, dass keine Dritten Zugang zu den Daten bekämen und dies sei - im Gegensatz zu den Darstellungen aus den Reihen der Datenschützer - im Gesetzentwurf klar geregelt.
"Missbrauch nicht ausgeschlossen"
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hatte kritisiert, die Steuerdatei solle "nicht nur Finanzämtern zur Verfügung stehen, sondern auch den Arbeitgebern". Hier werde eine gigantische Datensammlung aufgemacht, bestehend aus sensiblen Daten zur Religionszugehörigkeit, zu Freibeträgen und Familienzusammenhängen, sagte Schaar im RBB. Auch die Grünen-Politikerin Christine Scheel äußerte im Bayerischen Rundfunk die Befürchtung, dass es zu Missbräuchen kommen könne. Das Verfahren sei insgesamt zu wenig durchdacht.
Dagegen verwies das Finanzministerium auf eine enge Abstimmung in diesen Fragen mit dem Justizministerium. Einhellig würden die Pläne in der Regierung als unbedenklich eingeschätzt. Für die Steuerpflichtigen wie die Verwaltung werde das gesamte Lohnsteuerverfahren mit der Abkehr von der Papier-Form zudem erheblich einfacher. Auch der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, wies Kritik zurück. "Das Finanzamt erfährt ja künftig auch nicht mehr als heute schon", sagte er der "Frankfurter Rundschau".
Papier-Lohnsteuerkarte wird abgeschafft
Zuvor hatte das Bundeskabinett die umstrittene zentrale Erfassung aller Steuerdaten beschlossen. Dies ist Teil des Entwurfs für ein Jahressteuergesetz 2008 von Finanzminister Peer Steinbrück, dem das Kabinett am Mittwoch zustimmte. Der Aufbau einer zentralen Datenbank für Steuerdaten ist ein Bestandteil bei der geplanten Einführung eines elektronischen Lohnsteuer-Verfahrens ab 2011. Damit soll die Papier-Lohnsteuerkarte abgeschafft werden.
Insgesamt umfasst das Jahressteuergesetz 2008 rund 200 Steueränderungen (siehe Hintergrund). Damit würden die Bürokratiekosten um dauerhaft 280 Millionen Euro im Jahr gesenkt, sagte Finanz-Staatssekretär Axel Nawrath. Daneben würden Zielvorgaben der Koalitionsvereinbarung umgesetzt und Steuerschlupflöcher gestopft.
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