Mittwoch, 17. Dezember 2008
Neonazi-Paar in Haft: Täter noch auf der Flucht
Nach dem Attentat auf den Passauer Polizeichef Alois Mannichl verdichten sich die Hinweise auf einen Anschlag einer Neonazi-Bande. Am Mittwochabend wurde gegen die ersten beiden Verdächtigen Haftbefehle erlassen. Es handelt sich um ein Ehepaar aus München, das am Dienstag noch zunächst vorläufig festgenommen worden war.
Nach mehr 24 Stunden dauernden Vernehmungen werfen die Ermittler dem 33-jährigen Mann und der 22-jährigen Frau Beihilfe zum versuchten Mord vor, sie sollen den noch flüchtigen Täter bei dem Anschlag auf Mannichl unterstützt haben. Die Haftbefehle seien vom Amtsgericht Passau wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr erlassen worden, berichtete der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walch.
Neben dem Täter wird auch noch ein weiterer Komplize aus der Neonazi-Szene gesucht. Die 50-köpfige Sonderkommission hat aufgrund von Zeugenangaben detaillierte Beschreibungen der beiden glatzköpfigen Männer veröffentlicht. Sie sollen am Tattag in Fürstenzell bei Passau, dem Wohnort von Mannichl, gewesen sein.
Täter mit österreichischem Akzent
Bei dem Täter soll es sich um einen 25 bis 35 Jahre alten, etwa 1,90 Meter großen Mann handeln, der bayerischen oder österreichischen Dialekt spricht. Der Täter soll eine in der Skinheadszene übliche Bomberjacke getragen haben. Der gesuchte Helfer soll etwas älter sein und am Kopf eine auffällige Tätowierung haben. Die Kriminalpolizei schließt aufgrund der Ähnlichkeit der Beschreibungen aber nicht aus, dass es sich letztlich nur um einen Mann handelt.
Ein weiterer Münchner, der vorläufig festgenommen wurde, ist wieder freigelassen worden. Der Mann sei als Zeuge vernommen worden, habe sich aber zunächst geweigert, Angaben zu machen, begründeten die Ermittler die vorübergehende Festnahme.
Es wird vermutet, dass es sich bei dem Anschlag um einen Racheakt von Rechtsextremisten handelt, nachdem Mannichl in den vergangenen Monaten mehrfach gegen Neonazis vorgegangen war. Im Internet hatten Rechtsextremisten Verunglimpfungen über den Polizeidirektor veröffentlicht. Mannichl war am Samstag bei dem Attentat vor der Tür seines Reihenhauses schwer verletzt worden.
Debatte um NPD-Verbot
Das Attentat wird auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestages beschäftigen. Dies kündigte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, in Berlin an. Der SPD-Politiker sagte, bei Sichtung der neuen Ländermaterialien zur NPD komme man "klar zu dem Ergebnis, dass dies eine ausländerfeindliche, rassistische, antisemitische, antidemokratische und in großen Teilen auch gewaltbereite Partei ist".
Wenn jetzt Rechtsextreme Messerattentate auf Polizeichefs durchführten, "dann ist das auch ein Angriff auf den Staat". Wer mit politischer Motivation einen Polizisten angreife, "der greift auch die Freiheitliche Demokratische Grundordnung an", sagte Oppermann weiter. Deshalb wolle die SPD-Fraktion, dass der Bundesinnenminister die NPD-Einschätzungen aus den Ländern neu bewertet. Nötig sei eine Diskussion, "wie man ein zweites Verbotsverfahren so gut vorbereiten kann, dass es am Ende auch Erfolg hat".
Zypries skeptisch
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte sich dagegen skeptisch über ein neues NPD-Verbotsverfahren. "Ob das öffentlich zugängliche Material über die NPD ausreicht, um ihre Verfassungswidrigkeit zu belegen, ist fraglich. Ohne glasklare, eindeutige und vor allem verwertbare Beweise geht nichts", sagte Zypries der "Bild"-Zeitung. Dazu müsse der Verfassungsschutz seine V-Leute in der Führungsebene der NPD vor einem neuen Verbotsverfahrens "abschalten".
Eine Streichung staatlicher Zuschüsse an die NPD ist nach Zypries' Worten derzeit rechtlich nicht möglich. Das Grundgesetz sei in dieser Beziehung eindeutig. "So lange eine Partei nicht verboten ist, hat sie wie jede andere auch das Recht, entsprechend ihrer Wählerstimmen anteilig an der staatlichen Wahlkampfkostenerstattung beteiligt zu sein." Die rechtsextreme Partei müsse "zuallererst mit politischen Mitteln" bekämpft werden.
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann sieht ebenfalls keinen Anlass für ein neues NPD-Verbotsverfahren. Es sei zunächst "kein innerer Zusammenhang" zwischen der NPD und den mutmaßlichen Tätern zu erkennen, sagte ein Sprecher in Hannover. Für ein Verbotsverfahren müsse der aggressiv-kämpferische Charakter der NPD nachgewiesen werden. "Es ist auch problematisch, das mit dem aktuellen Fall Passau belegen zu wollen."
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