Dienstag, 18. August 2009
Wegen Feierabend Eilantrag ignoriert: US-Richterin gnadenlos
Die Richterin Sharon Keller aus Texas muss selbst vor den Kadi, weil sie das Aufschubgesuch eines Todeskandidaten hartherzig verhindert haben soll. Dessen Anwälte hatten darum gebeten, das Gericht länger offen zu halten, um einen Eilantrag abzugeben. Wegen der Weigerung Kellers wurde das Urteil noch am selben Abend vollstreckt.In Texas läuft ein Disziplinarverfahren gegen eine Richterin, die das Aufschubgesuch eines Todeskandidaten hartherzig verhindert haben soll. Die Richterin Sharon Keller muss sich vor dem Gericht in San Antonio wegen eines Amtsvergehens verantworten.
Die Todeszelle des berüchtigten Huntsville-Gefängnisses in Texas (Archivfoto von 2000).
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Der Fall geht auf den 25. September 2007 zurück; damals hatte das Oberste US-Gericht einen Einspruch gegen die Verfassungsmäßigkeit der Giftspritze angenommen. Die Anwälte des texanischen Todeskandidaten Michael Richard, der noch am selben Abend mit der Giftspritze hingerichtet werden sollte, versuchten daraufhin in letzter Minute, beim Obersten Strafgerichtshof von Texas einen Aufschub der Hinrichtung zu erwirken.
Als sie nach einer Computerpanne gegen 16.50 beim Gericht anriefen, damit dieses 20 Minuten länger als üblich geöffnet bliebe, antwortete ihnen der Gerichtsschreiber auf Anweisung von Richterin Sharon Keller: "Wir schließen um 17.00 Uhr." Ein Eilantrag beim Obersten US-Gericht schlug dann fehl, weil die Stellungnahme des zuständigen Richters vor Ort fehlte. Richards wurde noch am selben Abend hingerichtet - der 48-Jährige war der letzte Todeskandidat vor einem siebenmonatigen Moratorium, dessen Urteil vollstreckt wurde.
Kündigung droht
Bei der Anhörung in San Antonio stellten beide Seiten nun ihre Versionen des Hergangs dar. Kellers Anwalt versicherte nach Angaben lokaler Medien, die Richterin habe lediglich auf die Schließungszeiten der Büros hingewiesen, damit aber nicht gemeint, dass danach kein Antrag auf Aufschub mehr gestellt werden könne. Dagegen bekräftigten Richards Anwälte ihre Auffassung, Keller habe eine Verlängerung der Öffnungszeiten abgelehnt, obwohl dies im Fall von Todesurteilen allgemeine Praxis sei.
Richterin Keller ist für ihr kompromisslose Haltung bekannt, von Gegnern der Todesstrafe wird die Republikanerin "Sharon Killer" genannt. Im Falle eines Schuldspruchs droht ihr nun die Entlassung.
AFP
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