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Politik

Mittwoch, 23. Juli 2008

Kinderschänder wieder frei: Union will harte Sicherungshaft

Nach der vom Bundesgerichtshof (BGH) angeordneten Freilassung eines verurteilten Kinderschänders in Sachsen fordert die Union im Bundestag schärfere Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter.

In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb: "Die Vorschriften zur Sicherungsverwahrung müssen dringend nachgebessert werden, um einen lückenlosen Schutz der Bevölkerung vor hochgefährlichen Straftätern zu garantieren." Es dürfe nicht sein, dass "tickende Zeitbomben" in Freiheit kämen, weil der Gesetzgeber den Praktikern teilweise missglückte Vorschriften an die Hand gegeben habe.

Gespräche mit der SPD

Gehb forderte, "die bisherige Flickschusterei am Gesetz jetzt durch eine Lösung aus einem Guss zu ersetzen". Nach der Sommerpause würden Union und SPD Gespräche darüber führen. Der BGH habe im konkreten Fall keine andere Wahl gehabt, als den Mann freizulassen. "Nachträglich kann eine Sicherungsverwahrung nur angeordnet werden, wenn sich in der Haft neue Tatsachen für die Gefährlichkeit eines Täters ergeben", sagte Gehb.

Das könne bei einem von Anfang an höchst gefährlichen Täter eigentlich nur eine erneute schwere Straftat während der Haft sein. Bei dem Mann in Sachsen sei das nicht der Fall gewesen. "Es ist aber nicht hinnehmbar, dass ein nach wie vor gemeingefährlicher Täter nach dem Haftende nicht in jedem Fall zum Schutz der Bevölkerung in Verwahrung bleiben muss."

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