Mittwoch, 14. Juli 2010
Sexueller Missbrauch: Verjährungsfrist vor Verlängerung
Der Runde Tisch der Bundesregierung zum sexuellen Missbrauch schlägt vor, die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche auf 30 Jahre zu verlängern. Bisher liegt sie bei drei Jahren. Damit können Opfer länger auf Schadensersatzansprüche hoffen.Opfer sexuellen Missbrauchs sollen künftig bis zu 30 Jahre nach der Tat Schadenersatz vor Gericht geltend machen können. Das hat die Justiz-Arbeitsgruppe des von der Bundesregierung eingesetzten Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch in Berlin vorgeschlagen. Die Opfer hätten bei einer so langen Verjährungsfrist viel Zeit, ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.
Bundesbildungsministerin Annette Schavan, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (v.l.) leiten den Runden Tisch.
(Foto: picture alliance / dpa)
"Vor allem könnten sie auch zunächst ein Strafverfahren abwarten, bevor sie ihre Ansprüche einklagen", teilte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit. Die längere Verjährungsfrist soll für alle Ansprüche gelten, die zum Zeitpunkt, zu dem die neue Frist eingeführt wird, noch nicht verjährt sind. Davon erfasst werden sollen "alle Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung".
Im Zivilrecht können Verbrechensopfer Schmerzensgeld- oder Schadenersatzansprüche geltend machen. Hier greifen Verjährungsfristen bislang in der Regel bereits nach drei Jahren. Opfer hatten geklagt, dass dies häufig zu kurz ist. An den strafrechtlichen Verjährungsfristen soll sich dagegen nichts ändern. Die Bundesregierung hatte den Runden Tisch als Reaktion auf die vielen bekanntgewordenen Missbrauchsfälle in kirchlichen und anderen Einrichtungen beschlossen. Er konstituierte sich im April.
Strafverfolgungsbehörden zügiger einschalten
Die AG Justiz schlug zudem Eckpunkte für die zügige Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden vor. Sie sollen informiert werden, "wenn Tatsachen bekannt werden, die den Verdacht auf einschlägige Straftaten begründen können". Nur die Strafverfolgungsbehörden könnten objektiv aufklären. Die Vorschläge der AG Justiz sollen Grundlage für Leitlinien sein, die Institutionen als Selbstverpflichtung an die Hand gegeben werden sollen. Hintergrund dafür sind Fälle in der katholischen Kirche, bei denen die Staatsanwaltschaft nicht eingeschaltet worden war.
Der entsprechende Gesetzentwurf für die 30-jährige Frist soll nach Angaben eines Ministeriumssprechers über die Sommerpause ausgearbeitet und im September durch das Kabinett verabschiedet werden. Der Runde Tisch kommt in der großen Runde ebenfalls im September wieder zusammen. Die Teilnehmer aus Politik, Kirche und Verbänden wollen über Hilfen für die Opfer beraten und Konzepte zur Vorbeugung entwickeln. Neben der Arbeitsgruppe Justiz gibt es zwei weitere Arbeitsgruppen zu den Themen Prävention sowie Forschung und Lehre.
dpa/rts
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