Mittwoch, 30. Juli 2008
Bußgelder in fünfstelliger Höhe: Werbeanrufe werden teuer
Verbraucher werden in Zukunft besser vor unerwünschten Werbeanrufen geschützt. Die Bundesregierung beschloss einen Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Bei unerlaubter Telefonwerbung kann es künftig gegen Firmen eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geben. Bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen wird ein 14-tägiges Widerrufsrecht gelten.
Langfristige Verträge etwa beim Wechsel der Telefongesellschaft oder des Stromanbieters sollen erst gültig werden, wenn der Kunde den Anbieterwechsel schriftlich bestätigt. Werbeanrufer, die zur Verschleierung der Identität die Rufnummer unterdrücken, müssen mit Strafen bis zu 10.000 Euro rechnen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Schriftliche Erlaubnis für Preselection
Außerdem beschloss das Kabinett eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes zur Stärkung der Kundenrechte. Dazu gehört ein besserer Schutz vor untergeschobenen Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection). Derzeit ist es möglich, dass die Preselection auf Zuruf eines neuen Anbieters umgestellt wird, ohne dass der Anschlussinhaber dem zugestimmt hat. Künftig muss vorher eine schriftliche Erlaubnis eingeholt werden.
Genaue Angaben über 0180er-Kosten
Schließlich will die Regierung für mehr Preistransparenz bei 0180-Nummern im Mobilfunk sorgen. Viele Unternehmen und Behörden nutzen eine 0180-Nummer für ihre Kundenkontakte. Feste Preise gelten bislang aber nur für Anrufe aus Festnetzen. Die Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind hingegen häufig recht hoch und für die Verbraucher nur schwer erkennbar. Künftig müssen die 0180er-Preise sowohl für Anrufe aus den Festnetzen als auch aus den Mobilfunknetzen angegeben werden.
Außerdem wird eine Preishöchstgrenze für Anrufe bei 0180-Nummern aus den Mobilfunknetzen eingeführt: Anrufe aus den Mobilfunknetzen dürfen dann maximal 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf kosten.
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