Donnerstag, 14. Juni 2007
"Schäbig, schädlich, schändlich": Zuwanderungsrecht reformiert
Gegen den heftigen Einspruch der Opposition hat der Bundestag das erst seit 2005 geltende Zuwanderungsrecht umfangreich geändert. In namentlicher Abstimmung votierten 398 Abgeordnete für das Gesetz, 170 waren dagegen, 5 enthielten sich. Enthaltungen und Gegenstimmen kamen auch aus den Reihen der Regierungspartei SPD.
Mit dem Gesetz werden elf EU-Richtlinien umgesetzt und darüber hinaus noch weitere Änderungen und Ergänzungen am Zuwanderungsgesetz vorgenommen. Dabei geht es um eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer und neue Regeln für den Ehegattennachzug, Integrationskurse und Einbürgerung.
Verschärfungen bei der Zuwanderung
Dem Gesetz zufolge erhalten seit Jahren in Deutschland geduldete, unbescholtene Ausländer ein Bleiberecht, wenn sie bis Ende 2009 Arbeit finden und ihre Familie weitgehend ohne Hilfe des Staates ernähren können. Das Gesetz sieht aber auch eine Verschärfung des Zuwanderungsrechts vor. So wird der Nachzug von Ehepartnern erschwert, um Frauen vor Zwangsehen zu schützen. Ausländer, die sich gegen Integrationskurse sperren, müssen mit einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II um 30 Prozent rechnen.
Innenminister Wolfgang Schäuble verteidigte den Kompromiss, der nach anderthalbjährigen Verhandlungen zwischen Union und SPD sowie zwischen Bund und Ländern erreicht worden war. Damit werde vor allem das Verhältnis zu den in Deutschland lebenden Muslimen verbessert, unterstrich der CDU-Politiker.
Uhl: "Fördern und Fordern"
Grundgedanke sei das Prinzip des Förderns und Forderns, sagte CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl. "Dazu gehört auch, das Integrationsverweigerung in Zukunft schärfer sanktioniert wird. Nicht alle Menschen, die zuwandern, sind auf Dauer eine Bereicherung." Man müsse auch dafür sorgen, dass mehr hoch qualifizierte Ausländer ins Land kommen wollten.
Das Gesetz legt das Mindestalter für den Nachzug von Ehepartnern auf 18 Jahre fest und verlangt zumindest einfache Deutsch-Kenntnisse des nachkommenden Partners. Ausgenommen sind Ausländer aus Staaten wie USA, Japan und Australien mit wenig Integrationsbedarf. Wer die Werte des Grundgesetzes missachtet oder seine Tochter zur Heirat zwingt, kann künftig ausgewiesen werden. Jugendlichen Serientätern droht bei schweren Straftaten ebenfalls die Ausweisung. Außerdem werden einige Visa-Regelungen aus Sicherheitsgründen verschärft.
Der SPD-Politiker Fritz Rudolf Körper unterstrich, auch die Bundesländer müssten ihre Hausaufgaben beim Thema Integration machen. "Mit dem heutigen Tag ist die Debatte nicht beendet." Sein Parteikollege Sebastian Edathy kündigte an, die SPD werde sich für eine leichtere Einbürgerung von Zuwanderern einsetzen.
Opposition mit Verfassungsbedenken
Doch aus den Reihen der SPD kamen bei der Bundestagsabstimmung auch mehrere Enthaltungen und Nein-Stimmen. Die Opposition meldete sogar Verfassungsbedenken an. Sie kritisierte vor allem die speziellen Regelungen und Anforderungen für türkische Zuwanderer. Die Bürgerrechte der Ausländer würden erheblich eingeschränkt, bemängelte der Grünen-Politiker Josef Philip Winkler. Der Staat ziehe sich aus Integrationshilfen zurück und fordere von den Zuwanderern Anpassung unter Strafandrohung. "Das ist schäbig, schädlich, schändlich."
Auch die FDP stellte in Frage, dass die neuen Regelungen mit der Verfassung vereinbar sind. Für die Liberalen kritisierte Hartfrid Wolff das Gesetz als Stückwerk, weil es nicht helfe, die Zuwanderung zu steuern.
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