Eigenheimzulage - So gehtsBauantrag Ende 2005 stellen
Mit der Eigenheimzulage hat der Staat Bauherren gefördert, die ein selbst genutztes Wohnhaus oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung bauen oder kaufen.
Mit der Eigenheimzulage hat der Staat Bauherren gefördert, die ein selbst genutztes Wohnhaus oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung bauen oder kaufen. Bisher wurde für höchstens acht Jahre ein maximaler Förderbetrag von 1250 Euro pro Jahr gewährt. Hinzu kommt eine Kinderzulage von 800 Euro pro Kind und Jahr. Anspruch auf die Zulage haben Alleinstehende/Verheiratete, deren Einkünfte innerhalb von zwei Jahren nicht 70.000 Euro/140.000 Euro übersteigen. Mit jedem Kind erhöht sich der Betrag um 30.000 Euro. Für höhere Einkommen gibt es demnach keine Förderung.
Vom 1. Januar 2006 an soll die Eigenheimzulage für Neufälle nicht mehr gezahlt werden. Bauherren also, die vor dem 1. Januar 2006 mit dem Bau beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen über den Förderzeitraum von acht Jahren.
Als Baubeginn gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, laut Finanzministerium der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird. Ist lediglich eine Bauanzeige nötig, müssen die entsprechenden Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder Bauantrag noch die Abgabe von Unterlagen erfordern, müssen Bauarbeiten noch in diesem Jahr beginnen.
Über den Beginn des Förderzeitraums entscheidet laut Ministerium das Jahr der Fertigstellung und der Anschaffung (Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten). Das Jahr des Einzugs entscheidet über die tatsächliche Förderberechtigung. Die Eigenheimzulage wird erst nach Einzug in die neue Immobilie gezahlt, das heißt, wenn das Objekt faktisch zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Ein Beispiel: A hat den Kaufvertrag für ein Haus vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossen. Besitz, Nutzen und Lasten gehen im Jahr 2006 auf ihn über; im selben Jahr zieht er ein. Für A gelten noch die bisherigen Regelungen. Einen Antrag auf Eigenheimzulage könne er nach Einzug im Jahr 2006 stellen.
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus und Grund rät von überstürzten Immobilienkäufen ab. Die Finanzierung müsse auch ohne diese Förderung solide sein. Die Kaufentscheidung dürfe nicht von der Eigenheimzulage abhängen. Wer jedoch schon länger über den Erwerb eigener vier Wände nachgedacht habe, sollte die Wunschimmobilie prüfen und sich zügig entscheiden.