Donnerstag, 04. Juni 2009
Doch keine Überwachung: BA rudert zurück
Nach Protesten will die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Zukunft darauf verzichten, unter Betrugsverdacht stehende Hartz-IV-Empfänger zu observieren.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Das Bundesarbeitsministerium und die BA erklärten gemeinsam, sie seien sich einig, dass Observationen im Auftrag der Bundesagentur nicht stattfinden. "Daher wird der entsprechende Passus künftig aus der Dienstanweisung gestrichen." Bereits bisher seien Hartz-IV-Empfänger nur bei schwerem Missbrauchsverdacht überwacht worden. Künftig solle der Verdacht statt durch die Überwachung vielmehr im Gespräch abschließend recherchiert werden.
Hartz-IV-Empfänger sollen zukünftig nicht mehr heimlich ausspioniert werden. Man sei sich einig, dass im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) keine Observationen stattfinden sollten, teilten die Behörde und das Bundesarbeitsministerium am Donnerstag in Berlin mit. Ein entsprechender Passus werde aus einer Dienstanweisung an die Jobcenter gestrichen.
Hintergrund der Entscheidung ist ein Bericht der "Bild"-Zeitung, in dem aus der Dienstanweisung zitiert wurde. Demnach sollten Bezieher von Hartz-IV-Leistungen von den Sozialbehörden bei "Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch" observiert werden können. Dazu sollten sie Außendienste einrichten oder private Firmen mit der Kontrolle beauftragen.
Das Bundesarbeitsministerium teilte mit, Observationen von Leistungsempfängern seien auch bislang keine gängige Praxis gewesen. Sie seien nur "in wenigen Ausnahmefällen bei schwerem Missbrauchsverdacht" eingesetzt worden. Die Bekämpfung von Missbrauch bleibe gesetzlicher Auftrag der BA. Allerdings solle im Gespräch recherchiert werden, ob jemand Hartz-IV-Leistungen unrechtmäßig beziehe.
rts
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