Donnerstag, 29. April 2010
Mehr Flüssiges im Handgepäck: EU-Regeln ab 2013 lockerer
Flugpassagiere dürfen spätestens in 3 Jahren wieder größere Mengen Flüssigkeit im Handgepäck mitführen. Das von der EU unter dem Druck der Terroranschläge vom 11. September 2001 ausgesprochene Verbot der Mitnahme von mehr als 100 Millilitern Flüssigkeit wird 2013 hinfällig.
Bisher ist die Mitnahme stark beschränkt: Passagiere dürfen im Handgepäck nur geringe Mengen Flüssigkeit mitnehmen. Erlaubt sind maximal 100 Milliliter Flüssigkeit pro Flasche, Tube oder Dose.
Spätestens in drei Jahren dürfen Fluggäste in der EU wieder Flüssigkeiten auch in großen Flaschen und Behältern mit an Bord nehmen. Ende April 2013 endeten die Einschränkungen, die wegen der Gefahr von Terroranschlägen eingeführt worden waren, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Ob sie schon vorher wegfallen, hänge von den einzelnen Flughäfen ab, sagte eine Sprecherin von Verkehrskommissar Siim Kallas. Die Flughäfen müssten in dem Fall schon früher die Geräte einsatzbereit haben, mit denen sie die Flüssigkeiten durchleuchten.
Aktuell dürfen Fluggäste lediglich Flüssigkeiten in Behältern bis 100 Millilitern im Handgepäck mitführen, die zusätzlich in transparenten Plastikbeuteln verpackt sind. Das schließt Getränke und beispielsweise Haargel und Zahnpasta ein. Ausgenommen sind Waren, die nach der Sicherheitskontrolle im Duty-Free-Shop gekauft werden, jedoch nur auf Flughäfen der EU und einigen wenigen anderen Ländern. Diese Ausnahme wird bis spätestens Ende April 2011 auf Flughäfen in allen Drittländern ausgeweitet, erklärte die Kommission.
Beim Umsteigen einfacher
Nach dem Willen der Kommission sollen zudem Passagiere, die aus Drittländern kommen, beim Umsteigen auf EU-Flughäfen nicht noch einmal langwierig kontrolliert werden müssen. Um hohe Sicherheitsstandards an den Abflug-Orten zu gewährleisten, werde die Kommission in Kürze Verhandlungen mit Drittländern aufnehmen, hieß es.
Die Kommission hatte im Herbst 2009 noch die Verlängerung der Einschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck bis 2014 vorgeschlagen. Grund sei, dass alternative Techniken zum Aufspüren gefährlicher Stoffe wie Sprengstoff noch nicht flächendeckend anwendungsreif seien, hieß es damals. In der Zwischenzeit einigte sich die Behörde mit den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament nun auf die neue Frist.
AFP
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