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Viele Wintersportler wissen nicht, welche Regeln gelten.

Viele Wintersportler wissen nicht, welche Regeln gelten.
(Foto: Sven Richter, pixelio)

Donnerstag, 08. Oktober 2009

Skiunfälle vermeiden: Mehr Sicherheit auf der Piste

Immer wieder kommt es auf Skipisten zu schweren Unfällen mit dramatischen Folgen. Um diese Unglücksfälle zu vermeiden, hat der Internationale Ski Verband zehn Regeln aufgestellt.
Bei dem Skiunfall, an dem Althaus beteiligt war, kam eine 41-jährige Slowakin ums Leben.

Bei dem Skiunfall, an dem Althaus beteiligt war, kam eine 41-jährige Slowakin ums Leben.
(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der Trend ist eindeutig - und sehr positiv: Immer weniger Wintersportler kommen auf deutschen Pisten zu Schaden. Im Vergleich zur Saison 1979/80 hat sich die Zahl der Verletzten im Winter 2007/2008 halbiert, so die Statistik der Auswertungsstelle für Skiunfälle. Dennoch kommt es immer wieder zu Kollisionen mit dramatischen Folgen wie dem Skiunfall des damaligen thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus, bei dem eine Frau starb.

Damit auf der Piste möglichst wenig passiert, hat der Internationale Ski Verband (FIS) in Oberhofen am Thunersee zehn Regeln aufgestellt:

Rücksicht auf andere Skifahrer und Snowboarder nehmen. Niemand darf durch das Verhalten anderer gefährdet werden.

Beherrschen der Geschwindigkeit und Fahrweise: auf Sicht fahren und das Tempo dem Können und den Gegebenheiten anpassen.

Der von hinten kommende Fahrer muss die Spur so wählen, dass er vor sich Fahrende nicht gefährdet.

Überholt werden darf von oben, unten, rechts oder links. Der zu überholende Fahrer muss aber genug Platz für seine Bewegung haben.

Wer in eine Skiabfahrt einbiegt, nach einem Halt anfährt oder hangaufwärts schwingt, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er niemanden gefährdet.

Nur an gut sichtbaren Stellen halten. Gestürzte Fahrer sollten möglichst schnell unübersichtliche Stellen räumen.

Zum Auf- oder Abstieg ist der Rand der Piste da.

Markierungen und Zeichen auf der Piste müssen beachtet werden.

Jeder Wintersportler ist bei Unfällen zum Helfen verpflichtet.

Unfallopfer und Zeugen müssen ihre Personalien angeben.

dpa

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