Warnweste, Promillegrenze, BußgeldRad-Regeln im Ausland anders
Radurlauber müssen sich im Ausland auf unterschiedliche Verkehrsregeln einstellen. So gilt zum Beispiel in Frankreich seit September 2008 die Pflicht, außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste zu tragen.
Radurlauber müssen sich im Ausland auf unterschiedliche Verkehrsregeln einstellen. So gilt nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Bremen zum Beispiel in Frankreich seit September 2008 für Radfahrer die Pflicht, außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste zu tragen. Ansonsten droht ihnen ein Bußgeld.
In Dänemark ist direktes Linksabbiegen für Radfahrer verboten. Sie müssen zuerst die Kreuzung queren, rechts anhalten und dann die zweite Straße überqueren.
In Österreich gilt laut ADFC die 0,8 Promille-Grenze auch für Radfahrer. Und in Spanien sind auf dem Fahrrad Geschwindigkeiten von mehr als 40 km/h außerorts nicht zulässig. Es kann also nicht schaden, sich vor Auslandsreisen mit dem Fahrrad über die am Urlaubsziel geltenden Verkehrsregeln zu informieren.´