Dienstag, 01. Juli 2008
Fotos schießen und nackt baden: Rechtliche Fallstricke im Urlaub
Beim Auslandsurlaub müssen Touristen auch auf rechtliche Besonderheiten des jeweiligen Staats gefasst sein. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin.
Manchmal kann es schon durch Alltäglichkeiten zu Problemen kommen. So ist etwa in Norwegen das Angeln in der Nähe von Zuchtanlagen strikt untersagt. In den USA wiederum kann bereits das Überfahren einer roten Ampel zum Gefängnisaufenthalt führen.
Laut dem DAV ist auch das Fotografieren nicht überall uneingeschränkt erlaubt. Demnach sollten Urlauber in Kenia, Polen oder auch Griechenland beim Fotografieren militärischer Anlagen oder wichtiger Versorgungseinrichtungen wie Hafenanlagen oder Flughäfen Zurückhaltung üben. Pflanzen und Tiere dürfen in Brasilien nicht innerhalb des Landes transportiert oder gar exportiert werden. In Südafrika kann das Pflücken geschützter Pflanzen Geld- oder Haftstrafen zur Folge haben.
In Griechenland, Ägypten oder der Türkei ist Vorsicht geboten, wenn ein scheinbar normaler Stein, eine Münze oder eine Fossilie zum Mitbringsel werden soll. Fällt ein solches Souvenir in den Bereich der "nationalen Kulturgüter", können Haftstrafen bis zu zehn Jahren verhängt werden. Auch das Nacktbaden ist nicht überall gern gesehen: In Kenia oder auch Malaysia droht Gefängnis - in Malaysia nach DAV-Angaben sogar bis zu drei Jahre.
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