Panorama

Verspätung mit dem FernbusReisende erhalten Entschädigung

02.12.2010, 10:06 Uhr

Machtwort aus Brüssel: Wer mit einem Reisebus in Europa unterwegs ist, hat bei Verspätungen künftig Anspruch auf eine Entschädigung. Darauf einigen sich das Europaparlament und der EU-Ministerrat.

Wer mit einem Reisebus in Europa unterwegs ist, hat bei Verspätungen künftig

Anspruch auf eine Entschädigung. Darauf haben sich das Europaparlament und der EU-Ministerrat

in Brüssel geeinigt.

Bustouristen bekommen somit die gleichen Rechte wie Bahnreisende und Flugpassagiere.

Die Regelung gilt allerdings nur für Reisende, die auf einer Fernstrecke von mehr

als 250 Kilometern unterwegs sind - nicht aber auf kürzeren Strecken oder im innerstädtischen

Busverkehr. Weiterreichende Forderungen der Europa-Parlamentarier wurden von den

Mitgliedsstaaten abgelehnt. Den Kompromiss müssen das EU-Parlament und der Ministerrat

noch akzeptieren, dies gilt aber als Formalie.

Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden, Überbuchungen oder Absage der Fahrt

muss das Busunternehmen 50 Prozent des Ticketpreises erstatten. Gestrandete Passagiere

haben Anrecht auf ein Hotelzimmer. Bei Busunfällen werden die Unternehmen verpflichtet,

Verletzte und Angehörige von Opfern angemessen zu entschädigen. Neue Busbahnhöfe

müssen zudem behindertengerecht gebaut werden.

Quelle: dpa