Verspätung mit dem FernbusReisende erhalten Entschädigung
Machtwort aus Brüssel: Wer mit einem Reisebus in Europa unterwegs ist, hat bei Verspätungen künftig Anspruch auf eine Entschädigung. Darauf einigen sich das Europaparlament und der EU-Ministerrat.
Wer mit einem Reisebus in Europa unterwegs ist, hat bei Verspätungen künftig
Anspruch auf eine Entschädigung. Darauf haben sich das Europaparlament und der EU-Ministerrat
in Brüssel geeinigt.
Bustouristen bekommen somit die gleichen Rechte wie Bahnreisende und Flugpassagiere.
Die Regelung gilt allerdings nur für Reisende, die auf einer Fernstrecke von mehr
als 250 Kilometern unterwegs sind - nicht aber auf kürzeren Strecken oder im innerstädtischen
Busverkehr. Weiterreichende Forderungen der Europa-Parlamentarier wurden von den
Mitgliedsstaaten abgelehnt. Den Kompromiss müssen das EU-Parlament und der Ministerrat
noch akzeptieren, dies gilt aber als Formalie.
Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden, Überbuchungen oder Absage der Fahrt
muss das Busunternehmen 50 Prozent des Ticketpreises erstatten. Gestrandete Passagiere
haben Anrecht auf ein Hotelzimmer. Bei Busunfällen werden die Unternehmen verpflichtet,
Verletzte und Angehörige von Opfern angemessen zu entschädigen. Neue Busbahnhöfe
müssen zudem behindertengerecht gebaut werden.