Suche
hier klicken, um den Ort für die Startseite festzulegen
Berlin
17
MO 13° / 25°
DI 14° / 21°
Reise

Freitag, 01. August 2008

Reisebüros müssen aufklären: Verhalten während des Ramadan

Prinz Charles beim abendlichen Fastenbrechen während des Ramadan in Muscat, der Hauptstadt des Oman. (Archivbild vom 8. November 2003)

Prinz Charles beim abendlichen Fastenbrechen während des Ramadan in Muscat, der Hauptstadt des Oman. (Archivbild vom 8. November 2003)
(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

Während des Fastenmonats Ramadan gelten in islamischen Ländern einige Beschränkungen - und zwar auch für Urlauber. Das Essen, Trinken und Rauchen ist tagsüber in der Öffentlichkeit verboten. Reisebüros müssen ihre Kunden, die in die entsprechenden Länder reisen, über diese Einzelheiten aufklären.

Dies gilt auch dann, wenn ein Tourist erklärt, er wisse, dass seine Reise in den Ramadan fällt. Anderenfalls kann der Urlauber später aufgrund der Einschränkungen beim Veranstalter eine Minderung des Reisepreises verlangen, entschied das Landgericht Dortmund (Az.: 17 S 45/07).

Im verhandelten Fall ging es um eine Oman-Reise, die von einem Ehepaar nach der Hälfte der Reisezeit abgebrochen wurde. Der Mann hatte im Reisebüro erklärt, er wisse, dass er im Ramadan unterwegs sein werde. Er ging jedoch fälschlicherweise davon aus, dass die Verbote nur für Muslime gelten.

Wie das Gericht entschied, hätte die Reisebüromitarbeiterin den Mann in jedem Fall näher nach seinen Kenntnissen über den Ramadan befragen müssen. Denn es sei "nicht als Allgemeingut anzusehen", dass auch Nicht-Muslime tagsüber die Einschränkungen hinzunehmen haben. Das Ehepaar durfte daher zehn Prozent des Reisepreises zurückfordern.

Artikel versenden

Reisebüros müssen aufklären: Verhalten während des Ramadan

Empfänger
Ihre Informationen
Persönliche Mitteilung

Die Daten werden nur zum Versenden der Nachricht benutzt und nicht gespeichert.