BerufArthrose von Estrichleger ist Berufskrankheit
Heilbronn (dpa) - Auch bei Übergewicht und einer angeborenen Knie-Fehlstellung kann Arthrose eine Berufskrankheit sein. Das entschied das Sozialgericht Heilbronn im Fall eines Estrichlegers.
Heilbronn (dpa) - Auch bei Übergewicht und einer angeborenen Knie-Fehlstellung kann Arthrose eine Berufskrankheit sein. Das entschied das Sozialgericht Heilbronn im Fall eines Estrichlegers.
Ein Estrichleger hatte fast dreißig Jahre lang Bodenbelag verlegt und ist seit 2007 berufsunfähig. Die Berufsgenossenschaft lehnte jedoch die Anerkennung der Arthrose als Berufskrankheit ab. Wie das Sozialgericht Heilbronn am Donnerstag (22. Dezember) mitteilte, habe der Kläger jedoch mehr als 30 000 Stunden kniebelastend gearbeitet und damit die sogenannte Mindesteinwirkungsdauer von 13 000 Stunden weit übertroffen. Damit träten Übergewicht und angeborene Fehlstellung als Ursachen für die Arthrose in den Hintergrund (Aktenzeichen: S 6 U 1145/09).