Montag 20. 02. 2012, 09:35 Uhr
Beruf: Unfall nach Alkoholfahrt: Kein Versicherungsschutz
Darmstadt (dpa/tmn) - Arbeitnehmer sind nicht versichert, wenn sie betrunken von der Arbeit nach Hause fahren und einen Unfall haben. Die gesetzliche Unfallversicherung, die Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg schützt, greift in diesem Fall nicht.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Arbeitgeber von dem Alkoholkonsum im Betrieb wusste und ihn nicht unterbunden hat. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (Aktenzeichen: L 9 U 154/09). Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.
In dem Fall war ein 30-Jähriger auf dem Heimweg tödlich verunglückt. Seine Witwe forderte eine Hinterbliebenenrente für sich und die beiden Kinder. Die Berufsgenossenschaft lehnte jedoch ab. Sie wies darauf hin, dass der Mann 2,2 Promille im Blut hatte und absolut fahruntüchtig war. Die Witwe argumentierte, dass Alkoholkonsum in der Firma des Mannes üblich sei und vom Arbeitgeber toleriert werde.
Das Gericht gab jedoch der Berufsgenossenschaft Recht. Für den Unfall sei allein die Fahruntüchtigkeit des Mannes verantwortlich gewesen. Der Unfallversicherungsschutz sei auch nicht aufgrund einer etwaigen Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erhalten geblieben. Vielmehr habe der Arbeitgeber ein Alkoholverbot erteilt und alkoholfreie Getränke zur Verfügung gestellt.
Quelle: n-tv.de /
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