VerbraucherStreit ums Erbe - Klare Regeln verhindern Auseinandersetzungen
München (dpa/tmn) - Das Haus der Großeltern, das Sparbuch der Eltern oder der Schmuck der Tante - oft streiten sich Hinterbliebene um die richtige Aufteilung des Erbes. Dabei können Erblasser schon zu Lebzeiten Auseinandersetzungen zwischen den Erben verhindern.
München (dpa/tmn) - Das Haus der Großeltern, das Sparbuch der Eltern oder der Schmuck der Tante - oft streiten sich Hinterbliebene um die richtige Aufteilung des Erbes. Dabei können Erblasser schon zu Lebzeiten Auseinandersetzungen zwischen den Erben verhindern.
«Sie müssen nur klar regeln, was sie wollen», erklärt Anton Steiner vom Deutschen Forum für Erbrecht. Je eindeutiger der letzte Wille formuliert werde, desto besser sei es. Wie das Erbe nach dem Tod aufgeteilt werden soll, sollte daher am besten in einem Testament festgehalten werden, empfiehlt Steiner.
«Das muss handschriftlich angefertigt und vom Erblasser unterschrieben werden.» Bei einem gemeinsamen Testament müssten beide Ehepartner unterschreiben. Setzen sich Eheleute gegenseitig als Erben ein, sollten sie auch festhalten, ob das Testament nach dem Tod des einen Ehepartners geändert werden darf. «Das gehört unbedingt mit in den Text.»
Die Aufteilung des Erbes sollte möglichst eindeutig beschrieben werden. Ein Beispiel: «Wer schreibt: 'Meine Söhne Anton und Wilhelm sind meine Erben je zur Hälfte. Anton bekommt meine Briefmarkensammlung, Wilhelm meine Harfe.' können problematisch sein», sagt Steiner. Der Grund: Die beiden Gegenstände haben einen unterschiedlichen Wert. «Sollen die Söhne nun einen Wertausgleich vornehmen oder nicht?» Das hätte der Erblasser bestimmen müssen.
Generell sei es ratsam sich noch zu Lebzeiten Hilfe zu suchen, empfiehlt Steiner. «Das Erbrecht ist kompliziert.»