Wirtschaft

Längeres Warten auf BoniBaFin-Auflagen für Versicherer

07.12.2009, 08:36 Uhr

Die Vorstände großer deutscher Versicherungskonzerne dürfen einem Zeitungsbericht zufolge künftig mindestens die Hälfte ihrer variablen Vergütung erst nach drei Jahren Wartezeit kassieren.

Außerdem müssen sie bei Misserfolg mit Abzügen rechnen, wie die "Financial Times Deutschland" mit Verweis auf den Entwurf eines Rundschreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) berichtet.

Im Konsultationsprozess habe die BaFin die Branche aufgefordert, bis zum 15. Dezember Stellung zu nehmen. Das für alle Gesellschaften verbindliche Rundschreiben solle ein vergleichbares Dokument vom Mai 1978 ersetzen.

Der allgemeine Teil gelte für alle Versicherer. Hier lege die BaFin fest, dass variable Vergütungen "weder von der Gesamtbeitragseinnahme, noch vom Neugeschäft noch von der Vermittlung einzelner Versicherungsverträge" abhängig sein dürfe. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass sich die Manager eher auf den Aufbau eines großen Geschäftes konzentrierten als auf den eines soliden Bestandes, zitiert die "FTD" die BaFin.

Erstmals erlasse die Behörde außerdem besondere Vorschriften für Gesellschaften, die sie als "bedeutende Finanzinstitute" einstufe. "Bei einer Bilanzsumme von 90 Mrd. Euro ist dies in der Regel der Fall", heißt es in dem Entwurf.

Absicherung der Risikoorientierung verboten

Die Vorschriften dürften wohl für weniger als zehn Versicherer gelten: Neben Allianz, Munich Re und Talanx dürften das auch große Töchter ausländischer Gesellschaften wie Generali sein. Für sie lege die BaFin fest, dass garantierte variable Vergütungsbestandteile in der Regel unzulässig sind - Ausnahme sei das erste Jahr nach Einstellung.

Ein "wesentlicher Teil" der variablen Gelder dürfe erst nach einem "angemessenen Zurückbehaltungszeitraum" unter Berücksichtigung des Erfolgs ausbezahlt werden. Das seien in der Regel drei Jahre. Mindestens 50 Prozent sollten von der nachhaltigen Wertentwicklung der Firma abhängen, berichtet die "FTD" weiter.

Außerdem verlange die BaFin eine Malus-Regelung. "Zukünftige individuelle negative Erfolgsbeiträge des Geschäftsleiters und Mitarbeiters, seiner Organisationseinheit und ein negativer Gesamterfolg des Unternehmens" müssten sich widerspiegeln. Die Absicherung der Risikoorientierung verbiete die BaFin ausdrücklich.

Quelle: DJ