Zugang zu KontodatenPostbank geht in sich
Die Postbank zieht erste Konsequenzen aus ihrer Datenaffäre. Bis die Umstände des illegalen Abrufs von Kontodaten durch freie Finanzberater geklärt sind, wird der Zugriff für externe Mitarbeiter gesperrt.
Die Finanzberater konnten bisher allein mit der Angabe eines Namens und des dazugehörigen Geburtsdatum alle Kontenbewegungen abrufen, was die "Stiftung Warentest" gerügt hatte. "Parallel werden wir unsere Regeln und deren Anwendung nochmals überprüfen und gegebenenfalls ändern", teilte die Postbank nun mit. Möglicherweise würden zusätzliche Hürden vor dem Abruf der Daten eingebaut, erläuterte ein Sprecher.
Auch die Datenschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen hat ein Auge auf die Postbank geworfen, die zu gut einem Viertel der Deutschen Bank gehört. Der Abruf von Kontobewegungen sei selbst dann unzulässig, wenn ein Kunde eine Einwilligungserklärung zur Weitergabe von Daten unterschrieben habe, erklärte die Behörde.
"Stiftung Warentest" wirft der Postbank vor, dass sie Daten über die Vermögenslage von Kunden und Kontobewegungen an Tausende freie Berater weitergegeben habe, um den Verkauf hauseigener Produkte anzukurbeln.
Die Postbank erklärte, eine Kontenabfrage ohne Anlass durch die 4000 Vertreter der Postbank Finanzberatung sei unzulässig. Sollte in Einzelfällen gegen diese Regeln verstoßen worden sein, werde die Bank strafrechtliche Schritte einleiten.