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Fall MannesmannProzess eingestellt

29.11.2006, 08:17 Uhr

Fast sieben Jahre nach den umstrittenen Prämienzahlungen bei Mannesmann hat das Landgericht Düsseldorf das Verfahren gegen Deutsche-Bank-Chef Ackermann und die Mitangeklagten vorläufig eingestellt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich darauf geeinigt, dass die sechs Angeklagten eine Geldauflage von 5,8 Mio. Euro zahlen.

Angeklagten, darunter Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, endet der spektakulärste Wirtschaftsprozess Deutschlands mit einer Geldauflage von insgesamt 5,8 Mio. Euro.

Das Landgericht Düsseldorf folge mit der Entscheidung dem Antrag der Verteidigung und der Anklage, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Drees am Mittwoch in Düsseldorf. Die Angeklagten hätten sich nicht freigekauft, betonte er. Tausende von Verfahren würden in Deutschland jährlich ähnlich dem Mannesmann-Verfahren gegen Geldauflagen beendet. Auch Ackermanns Verteidiger Klaus Volk betonte, es handele sich nicht um einen Freispruch zweiter Klasse für den Deutsche-Bank-Chef.

Leise Erleichterung bei Ackermann

Ackermann übernimmt mit 3,2 Mio. Euro den Löwenanteil der Zahlungen, die in die Staatskasse und an Wohltätigkeitsorganisationen fließen sollen. 1,5 Mio. Euro zahlt Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser. Ackermann wäre bei einem Schuldspruch nicht an der Spitze der Deutschen Bank zu halten gewesen. Sein Anwalt Eberhard Kempf sagte, der Banker, der das Gebäude sofort nach der Verkündung ohne eine Stellungnahme verließ, sei erleichtert. "Das Verfahren ist vorbei", habe er ihm nach dem Richterspruch zugeflüstert. Im ersten Mannesmann-Verfahren hatte er mit der zum Victory-Zeichen gespreizten Hand -angeblich eine spaßige Geste -für einen Sturm der Entrüstung gesorgt.

Auch der Aufsichtsrat des Instituts begrüßte das Ende des Prozesses. Ackermann könne sich nun mit voller Kraft auf seine Arbeit konzentrieren, erklärte er. Richter Drees zufolge wurde das Verfahren abgebrochen, da kein öffentliches Interesse an einer weiteren Verfolgung bestehe und auch keine Schwere der Schuld auf Seiten der Angeklagten einer Einstellung entgegenstehe: "Das ist gegeben." Zudem seien die Angeklagten durch das sich über Jahre hinziehende Verfahren "überdurchschnittlich" belastet worden.

Bereits zu Ackermanns Amtsantritt an der Spitze der Deutschen Bank vor vier Jahren hatte die Staatsanwaltschaft ermittelt, die Anklage war im Herbst 2003 vom Gericht zugelassen worden. Ackermann, Esser, der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel sowie drei weitere Angeklagte mussten sich seit Ende Oktober wegen des Verdachts der Untreue beziehungsweise der Beihilfe dazu zum zweiten Mal vor Gericht verantworten. Im Kern ging es um die knapp 60 Mio. Prämien und Abfindungen, die Anfang 2000 bei der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone an amtierende und frühere Manager geflossen waren. Mit einem Volumen von 180 Milliarden Euro gilt die Transaktion nach wie vor als die größte der Wirtschaftsgeschichte.

Die Freisprüche aus einem ersten Prozess 2004 in Düsseldorf hatte der Bundesgerichtshof im vergangenen Winter aufgehoben. Ackermanns Verteidiger kritisierten dies erneut scharf: "Der BGH lebt in einer Parallelwelt", sagte Volk. Ackermann hatte sich selbst nicht bereichert, die Zahlungen allerdings als Mitglied des Aufsichtsrates mit abgenickt.

Ackermanns Mitangeklagter Jürgen Ladberg äußerte sich ebenfalls erleichtert: "Ich habe mich hier nicht freigekauft, ich hätte aber lieber einen Freispruch gesehen." Er habe aber auch Verständnis für die Menschen, denen es schwer falle, die Einstellung nachzuvollziehen. Esser, der über Jahre hinweg für einen Freispruch gekämpft hatte, wollte sich nicht äußern.

Ausgang ist keine Überraschung

Mit diesem Ausgang des Prozesses war gerechnet worden. Eine salomonische Lösung, freute sich im Vorfeld die wirtschaftsfreundliche Presse - moderner Ablasshandel, schimpften Kritiker.

Denn nach dem Gesetzeswortlaut soll eine Einstellung nur möglich sein, wenn mit der Geldauflage das "öffentliche Interesse an der Strafverfolgung" beseitigt werden kann. Nun kann man sich kaum einen Fall der vergangenen Jahre vorstellen, bei dem die Öffentlichkeit begieriger danach war, die aus ihrer Sicht raffgierigen Manager bestraft zu sehen. Die beispiellose Summe von 30 Millionen Euro, die Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser aus seinem Vertrag plus Prämien erhalten hatte, war zum Symbol für Maßlosigkeit geworden, ebenso wie Ackermanns Victory-Zeichen zum Ausdruck von Arroganz.

Zwar muss man Ackermann zugute halten, dass er sich bei der Prämiengewährung nicht bereichert hat. Aus Sicht der Öffentlichkeit dürfte aber gelten, was in einem renommierten Prozessrechtskommentar zur seinerzeitigen Einstellung des Parteispendenverfahrens gegen Altkanzler Helmut Kohl steht: Dass das öffentliche Interesse an sauberen Verhältnissen im politischen Leben den Prozess notwendig gemacht hätte.

Außerdem schien die Justiz nach der spektakulären Aufhebung der Freisprüche durch den Bundesgerichtshof (BGH) nicht mehr sonderlich weit von einem Urteil entfernt. Dass der nachträgliche Prämiensegen nach der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone in diesem konkreten Fall eindeutig den Tatbestand der Untreue erfüllt, war damit höchstrichterlich geklärt - wobei der BGH zugleich genügend Spielraum ließ, damit Unternehmen auch künftig verdiente Manager nachträglich belohnen können. Und dass die Angeklagten entschuldigt sein könnten, weil sie sich über die Rechtslage getäuscht haben könnten, schien aus Sicht der höchsten Richter eher unwahrscheinlich.

Kurioserweise stützt sich die Einstellung auf eine Vorschrift, die ursprünglich nicht für die großen, sondern für die kleinen Fische gedacht war. Paragraf 153 a Strafprozessordnung, geschaffen Mitte der 70er Jahre, sollte die Justiz von massenhaft auftretenden Bagatelldelikten entlasten.

1993 wurde eine Formulierung gestrichen, wonach nur bei "geringer Schuld" eingestellt werden dürfe -und die vormals für Ladendiebe und Automatenknacker gedachte Norm machte Karriere: Tennisstar Steffi Graf zahlte 1997 einen stattlichen Betrag und wurde so einen Prozess wegen Steuerhinterziehung los; der Ex-Opel-Manager und spätere VW-Vorstand Jos Ignacio Lopez überwies im Jahr darauf 400.000 Mark (heute knapp 205.000 Euro) an eine heilpädagogische Einrichtung und wurde fortan nicht mehr der Industriespionage bezichtigt; Kohl entkam 2001 dem Untreueprozess gegen Zahlung von 300.000 Mark (gut 153.000 Euro). Und die Liste ließe sich mit Sportstars und Lottochefs, Wirtschaftsbossen und Kulturmanagern beliebig fortsetzen.

Kann sich damit, wer Geld hat, beliebig freikaufen? Richtig daran ist, dass der seit seiner Existenz umstrittene Paragraf nicht nur für die Angeklagten attraktiv ist, die damit immerhin eine Vorstrafe vermeiden. Gerade die aufwendigen Wirtschaftsprozesse, die eine Kammer über Monate lahmlegen können, belasten die Gerichte beträchtlich. Eine adäquate Bestrafung könne häufig allein deswegen nicht erfolgen, "weil für die gebotene Aufklärung derart komplexer Sachverhalte keine ausreichenden justiziellen Ressourcen zur Verfügung stehen", kritisierte die frühere BGH-Senatsvorsitzende und heutige Generalbundesanwältin Monika Harms in einem Urteil. Für die Justiz ist eine Einstellung also ein doppelter Gewinn: Sie schafft sich den Mammutprozess vom Hals und spült damit sogar noch Geld in die Staatskasse.