Zementkartell vor GerichtSchadenersatzklage zulässig
Das Düsseldorfer Landgericht hat eine Klage auf 114 Millionen Euro Schadenersatz gegen die führenden deutschen Zementhersteller überraschend für zulässig erklärt.
Das Düsseldorfer Landgericht hat eine Klage auf 114 Millionen Euro Schadenersatz gegen die führenden deutschen Zementhersteller überraschend für zulässig erklärt. Die Kunden illegaler Kartelle könnten Schaden durch überhöhte Preise auch nach dem alten Kartellrecht einfordern, entschied die vierte Handelskammer des Gerichts am Mittwoch in einem Zwischenurteil. Die Zementindustrie könne gegen die Schadenersatzansprüche kein so genanntes Rückwirkungsverbot geltend machen.
Die sechs Unternehmen mit bis zu 90 Prozent Marktanteil sollen in Deutschland ein Kartell gebildet und jahrzehntelang überhöhte Zementpreise durchgesetzt haben. Ob sie tatsächlich Schadenersatz zahlen müssen, wird das Gericht frühestens im Spätsommer dieses Jahres entscheiden. Die Zwischenentscheidung werde sehr wahrscheinlich angefochten, sagte Prof. Klaus Fett, der die Schwenk-Gruppe vertritt. "Wir sind einen Schritt weiter gekommen", sagte Zementabnehmer Peter Klostermann erfreut.
In der Verhandlung Anfang Dezember hatten die Richter noch grundsätzliche Vorbehalte gegen eine rückwirkende Anwendung des neuen Kartellrechts erkennen lassen. Am Mittwoch nun gelangte die Kammer zu der Auffassung, dass das seit Juli 2005 geltende neue Gesetz, in zentralen Punkten nur das alte Recht bestätige und somit die Schadenersatzforderungen bis zurück ins Jahr 1993 zulässig seien. Schon nach bisherigem Recht hätte den Geschädigten ein Schadensersatz zugestanden. Zudem dürfe die belgische Gesellschaft Cartel Damage Claim (CDC) als Klägerin auftreten. Sie hatte die Forderungen von 29 mittelständischen Zementkunden aufgekauft und damit das Verbot von Sammelklagen umgangen.
Durch eine Änderung des Kartellrechts können nicht nur die vom Markt verdrängten Wettbewerber, sondern ausdrücklich auch die Kunden von illegalen Kartellen Schadenersatz verlangen. Nach Angaben der CDC ist den Zementkunden mitsamt der entgangenen Zinsen insgesamt ein Schaden von 150 Millionen Euro entstanden. Nach der Zerschlagung des Zementkartells 2003 seien die Preise um etwa ein Drittel gefallen.
Die CDC hatte 300.000 Rechnungen als Belege für überhöhte Preise gesammelt und geltend gemacht. Beklagt sind die Unternehmen Cemex (vormals Readymix), Dyckerhoff, HeidelbergCement, Holcim, Lafarge und die Schwenk-Gruppe. Ihre Anwälte hatten bestritten, dass es ein bundesweites Kartell gegeben habe. Allenfalls sei es zu regionalen Absprachen gekommen. Dagegen hat es nach Angaben der Klägerin bundesweit Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen gegeben. Zudem sei das Kartell massiv gegen Importe aus dem Ausland vorgegangen.
Wegen des Zement-Kartells soll es in diesem Jahr vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht zum größten Bußgeldverfahren in der deutschen Wirtschaftsgeschichte kommen. Das Bundeskartellamt hatte gegen die sechs führenden Konzerne der Zementbranche im Frühjahr 2003 ein Rekordbußgeld von 661 Millionen Euro verhängt.
Die Unternehmen sollen auch nach Erkenntnissen der Bonner Wettbewerbshüter über mehrere Jahrzehnte ein Preis- und Absatzkartell gebildet haben, durch das der Zementpreis künstlich hoch gehalten und ausländischen Anbietern der Markteintritt erschwert wurde. Die Unternehmen bestreiten dies und haben Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.