Wie laut darf man lachen? 17-Jährige zieht vor Gericht
20.11.2013, 15:56 Uhr
Das Gericht erklärt die Klage wegen Ruhestörung für unzulässig.
(Foto: picture alliance / dpa)
Dürfen sich Jugendliche auf einem Parkplatz treffen und mit ihren Freunden laut lachen? Im baden-württembergischen Balingen ist das eine verwickelte Sache, die vor Gericht geklärt werden muss.
Eine 17-Jährige aus dem Baden-Württembergischen Balingen dachte erst an einen Scherz, als sie den Bescheid der Stadtverwaltung im Briefkasten fand. Sie wurde aufgefordert, 35 Euro Strafe zu zahlen. Der Grund: Sie hatte zu laut gelacht. Weil die Stadt es ernst meinte, zog das Mädchen mit ihrem Vater vor Gericht. Mit Erfolg, das Amtsgericht Balingen sprach sie von allen Vorwürfen frei.
Der Fall hatte in Balingen schon seit einigen Monaten für Diskussionen gesorgt. Die 17-Jährige hatte sich an einem Abend im April mit mehreren Freunden auf einem Parkplatz getroffen. Es wurde geredet und gelacht, aus einem Autoradio kam Musik, berichtet der "Schwarzwälder Bote". Eine Anwohnerin, die sich davon gestört fühlte, alarmierte die Polizei.
Keine Vorsätzlichkeit
Doch anstatt vor Ort für Ruhe zu sorgen, bestellte die Polizei offenbar den Fahrer des Autos, aus dem die Musik kam, aufs Revier. Der junge Mann habe den Beamten die Namen der anderen Jugendlichen nennen müssen, die bei dem Treffen dabei waren.
Einige Tage später erhielten dem Bericht zufolge dann alle Post vom Ordnungsamt mit der Aufforderung, wegen lauten Lachens und Redens 35 Euro zu bezahlen. Die anderen aus der Gruppe wollten keinen Ärger und überwiesen das Geld. Doch die 17-Jährige wehrte sich mit juristischen Mitteln.
Die junge Frau habe nicht einmal gewusst, dass sie jemanden belästigt, urteilte die Richterin. Schließlich habe weder die Anwohnerin noch die Polizei die jungen Leute darauf hingewiesen. Damit gebe es juristisch gesehen auch keine vorsätzliche Lärmbelästigung.
Quelle: ntv.de, lsc/dpa