Einspruch der Eltern abgewiesenAdolf Hitler bleibt in Pflegefamilie
Um die Kinder vor Vernachlässigung zu schützen, hatte ein US-Gericht einen kleinen Jungen namens Adolf Hitler und seine beiden Geschwister in einer Pflegefamilie untergebracht. Ein Berufungsgericht weist den Einspruch der Eltern nun zurück.
Ein kleiner Junge in den USA, den seine Eltern Adolf Hitler genannt hatten, bleibt in der Obhut der Behörden. Das entschied ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat New Jersey. Die Sozialarbeiter hätten die Notwendigkeit nachgewiesen, den Jungen und seine beiden Geschwister vor Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. Die Eltern hatten ihre heute zwischen zwei und vier Jahre alten Kinder Adolf Hitler, JoyceLynn Aryan Nation und Honszlynn Hinler Jeannie genannt.
Im Januar 2009 hatten die Behörden den Eltern das Sorgerecht entzogen und die Kinder in eine Pflegefamilie gebracht. Ein Familiengericht entschied später, dies sei unrechtmäßig, weil es keine ausreichenden Hinweise auf Missbrauch und Vernachlässigung der Kinder gebe. Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung auf. Es verwies darauf, dass der 37 Jahre alte Vater wegen gesundheitlicher und psychischer Probleme nie Arbeit gehabt habe und auch seine 27-jährige Frau unter körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen leide. Der Fall war im Dezember 2008 bekannt geworden, als ein örtlicher Supermarkt sich weigerte, eine Geburtstagstorte mit den Namen der Kinder zu dekorieren.