Panorama

Hunderte Stationen betroffen Bahn muss kräftig nachrüsten

Der Bahnkunde muss ordentlich informiert sein auf seiner Reise - so jedenfalls sieht es das Verwaltungsgericht Köln. Die Kammer gibt dem Staatsunternehmen die Aufgabe, hunderte Stationen mit effektiven Info-Strukturen auszustatten.

Hier fehlt noch einiges.

Hier fehlt noch einiges.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Bahn muss 1900 ihrer bundesweit 5500 Bahnhöfe und Haltepunkte mit elektronischen Hinweistafeln oder Lautsprecheranlagen nachrüsten. Dies geht aus einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts hervor, das das Eisenbahnbundesamt als staatliche Aufsichtsbehörde gegen die Bahn AG erstritten hat.

Laut Urteil ist die Bahn verpflichtet, auf allen Bahnhöfen und selbst auf Kleinststationen wartende Fahrgäste über Zugausfälle und Verspätungen "aktiv" zu informieren. Es reiche nicht aus, wenn Plakate auf Nummern von Info-Telefonen hinweisen.

Nach Angaben eines Sprechers will das Staatsunternehmen der Gerichtsentscheidung im Wesentlichen folgen. Nicht akzeptieren will die Bahn allerdings die Forderung, auch Haltepunkte mit weniger als 100 Ein- und Aussteigern am Tag nachzurüsten. Dagegen will sie juristisch in die nächste Instanz gehen.

Bahn weigerte sich

Die Deutsche Bahn strebe eine zweitinstanzliche Klärung darüber an, ob eine Ausstattung mit den sogenannten Schriftanzeigern mit integriertem Lautsprecher wirtschaftlich angemessen sei, sagte ein Sprecher. Dies betreffe aber nur einen "Bruchteil" der 1900 Stationen und Haltepunkte. Solche sehr kleinen Stationen gebe es etwa in Nordrhein-Westfalen nicht. Dort plane die Bahn die Ausstattung aller rund 650 Bahnhöfe und Haltepunkte mit solchen Geräten.

Laut lokaler Medien war die fehlende Ausstattung der Bahnhöfe und Haltepunkte mit Informationssystemen dem Eisenbahnbundesamt bei der Überprüfung von zwei Stationen in Schleswig-Holstein aufgefallen. Bundesweite Prüfungen ergaben dann, dass dies tatsächlich auf einem Drittel aller Bahnhöfe der Fall ist. Zunächst hatte sich die Bahn geweigert, einer entsprechenden Weisung des Bundesamtes nachzukommen, das dann klagte.

Quelle: ntv.de, dpa

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