Panorama

EKD berät Konsequenzen Käßmann mit 1,54 Promille

Käßmann bei der Aussendung des Segens in der Dresdner Frauenkirche.

Käßmann bei der Aussendung des Segens in der Dresdner Frauenkirche.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die höchste Würdenträgerin der Evangelischen Kirche in Deutschland steht nach einer Alkoholfahrt durchs nächtliche Hannover vor einem richterlichen Strafverfahren - und möglicherweise vor Konsequenzen in ihrem Kirchenamt. Margot Käßmann sagt für die kommenden Tage alle öffentlichen Auftritte ab.

Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, ist mit 1,54 Promille Alkohol im Blut am Steuer erwischt worden. Das habe die Blutprobe ergeben, die die Bischöfin von Hannover auf der Polizeiwache abgeben musste, sagte Staatsanwalt Jürgen Lendeckel in Hannover. Damit gelte die Bischöfin als "absolut fahruntüchtig" und müsse wegen Trunkenheit am Steuer mit einer Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts rechnen. Außerdem droht ihr der Entzug ihres Führerscheins für ein Jahr. Käßmann war am Samstag gegen 23.00 Uhr mit ihrem Dienstwagen gestoppt worden, nachdem sie eine rote Ampel im Zentrum von Hannover missachtet hatte.

EKD berät Vorgehen

Die damalige evangelische Landesbischöfin Käßmann hält am 24.12.2006 in der Marktkirche in Hannover ihre Weihnachtspredigt.

Die damalige evangelische Landesbischöfin Käßmann hält am 24.12.2006 in der Marktkirche in Hannover ihre Weihnachtspredigt.

(Foto: dpa)

Ob das Alkoholvergehen der Bischöfin Konsequenzen in ihrem Amt als höchste Repräsentantin der rund 25 Millionen Protestanten nach sich zieht, werde beraten, erklärte die EKD. Hannovers Bischöfin hatte das Spitzenamt erst vor vier Monaten vom Berliner Bischof Wolfgang Huber übernommen. Käßmann selbst sagte inzwischen sämtliche Termine in den kommenden Tagen ab. Die geplanten öffentlichen Auftritte fänden nicht statt, teilte die EKD mit.

Nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" will der Rat der EKD in einer Telefonkonferenz über den Fall beraten. Der Verbleib von Käßmann in ihren Ämter gelte als "unsicher".

Die EKD-Vorsitzende Käßmann kommt in einer Limousine aus dem Verteidigungsministerium.

Die EKD-Vorsitzende Käßmann kommt in einer Limousine aus dem Verteidigungsministerium.

(Foto: dpa)

"Ich bin über mich selbst erschrocken, dass ich einen so schlimmen Fehler gemacht habe", erklärte Käßmann. "Mir ist bewusst, wie gefährlich und unverantwortlich Alkohol am Steuer ist. Den rechtlichen Konsequenzen werde ich mich selbstverständlich stellen." Ob Käßmann bei der erneuten Beantragung des Führerscheins eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung - den sogenannten "Idiotentest" - absolvieren muss, wird die Führerscheinstelle entscheiden müssen.

Führerschein entzogen

Wie die Polizei Hannover bestätigte, gilt für Käßmann das gleiche Prozedere wie für jeden anderen am Steuer ertappten Alkoholsünder. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Dies ist ab einem Wert von 1,1 Promille der Fall. Für Käßmann bedeutet das ein Strafverfahren. Käßmanns Führerschein wurde beschlagnahmt und die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Die folgenden Sanktionen hängen laut Staatsanwaltschaft unter anderem von den Einlassungen des Verteidigers der Bischöfin ab. Der Prozess um die Alkoholfahrt kann bei Ersttätern in einem schriftlichen Verfahren abgewickelt werden - in dem Fall müsste die Bischöfin nicht vor Gericht erscheinen.

Käßmann war Ende Oktober als erste Frau an die Spitze der EKD gewählt worden. Sie löste in dem kirchlichen Spitzenamt den Berliner Bischof Wolfgang Huber ab, der aus Altersgründen ausschied. Käßmanns bisherige Amtszeit war bestimmt von der Kontroverse um ihre Kritik am Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr. "Nichts ist gut in Afghanistan", hatte die Bischöfin in ihrer Neujahrspredigt gesagt, und damit viel Protest, auch aber Unterstützung erfahren.

Quelle: ntv.de, dpa

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