Panorama

NichtraucherschutzBlauer Dunst verbannt

01.09.2007, 08:07 Uhr

Schwere Zeiten für Raucher. Das Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern tritt in Kraft. Es untersagt das Rauchen in allen Behörden, Dienststellen und Gerichten des Bundes.

Auch Abgeordnete sind nicht von dem seit Samstag geltenden Rauchverbot in Bundesbehörden ausgenommen. Bundestagspräsident Norbert Lammert sagte der "Frankfurter Rundschau", die Parlamentarier müssten mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie trotz Verbots in den Räumen des Bundestags rauchten. Darauf habe er alle Mitglieder des Hauses in einem Schreiben aufmerksam gemacht.

Niemand könne sich auf seine Immunität berufen. "Das wäre ja noch schöner, wenn die Abgeordneten Regelungen beschlössen, die sie anschließend für sich selbst nicht gelten lassen wollten", sagte der CDU-Politiker. Pfeifenraucher Lammert bekräftigte, dass er das Rauchverbot "für einzeln genutzte Büros für übertrieben" hält. Deshalb habe er dieser Regelung nicht zugestimmt. Aber er werde sie, "wie auch andere Bestimmungen, die ich nicht für glücklich halte, genauso umsetzen, wie sie beschlossen sind".

Rauchverbot weit und breit

Seit dem 1. September ist das Rauchen auf Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bundesbehörden, darunter auch Gerichten, Stiftungen, Parlamentsgebäuden oder Arbeitsagenturen, verboten. Mit dem in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens haben die Bürger einen rechtlichen Anspruch, vor dem blauen Dunst geschützt zu werden. Außerdem dürfen Jugendliche unter 18 keine Zigaretten mehr kaufen und nicht mehr in der Öffentlichkeit rauchen.

Die Raucherbereiche in den Empfangsgebäuden und Unterführungen der 5.700 deutschen Bahnhöfe gehören künftig der Vergangenheit an. Allerdings dürfen Raucher auf insgesamt 330 Bahnhöfen, die ein besonders hohes Aufkommen an Reisenden haben, in speziell gekennzeichneten Bereichen zum Glimmstängel greifen.

Für verpachtete und vermietete Flächen in Bahnhöfen gelten in der Regel weiterhin die jeweiligen Landesgesetze zum Nichtraucherschutz sowie das Hausrecht der Pächter und Mieter. Wer das Bahn-Rauchverbot missachtet, wird laut Bahn zunächst auf das Verbot hingewiesen, in letzter Konsequenz ist ein Verstoß künftig eine Missachtung der Hausordnung und kann entsprechend geahndet werden. Auch in Zügen wird es künftig keine Raucherabteile mehr geben.

Bußgelder bis 1.000 Euro

Wird renitent gegen die Verbote verstoßen, können laut Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) Bußgelder von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Die lange umstrittenen Rauchverbote in Gaststätten liegen hingegen in der Zuständigkeit der Länder. Bis Ende des Jahres sind aber bundesweit Rauchverbote in Kneipen geplant.

Zugleich wurde die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche von 16 auf 18 Jahre erhöht. Allerdings gilt für Zigarettenautomaten eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2009. Diese Zeit wird für die technische Anpassung der rund 500.000 Automaten in Deutschland benötigt.