Panorama

Nach Mord an Küsterin Ehemann muss lebenslang ins Gefängnis

Er versteckt das Gewehr in der Toilette der Kirche und tötet seine Frau nach dem Gottesdienst mit einem Schuss in den Hinterkopf. Für das Gericht steht jetzt fest: "Er hat die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau ausgenutzt."

Der Angeklagte Siegfried C. (l) spricht im Gerichtssaal des Braunschweiger Landgericht mit seinem Verteidiger Michael Hoppe.

Der Angeklagte Siegfried C. (l) spricht im Gerichtssaal des Braunschweiger Landgericht mit seinem Verteidiger Michael Hoppe.

Für den Mord an einer Küsterin aus Braunlage muss ihr Ehemann lebenslang hinter Gitter. Das Braunschweiger Landgericht sieht es als erwiesen an, dass der 54-Jährige seine 48 Jahre alte Frau durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet hat. In der fast zweistündigen Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Ralf-Michael Polomski: "Er hat die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau ausgenutzt."

Der Mann hatte nach Überzeugung der Kammer das Gewehr kurz vor der Tat in der Toilette versteckt. Direkt nach einem Gottesdienst habe er dann seine Frau in der Sakristei aus nächster Nähe von hinten erschossen. Der Angeklagte hatte sich während der dreimonatigen Verhandlung nicht geäußert. Am Tattag hatte er erfahren, dass seine Frau nach fast 27 Jahren Ehe die Scheidung eingereicht hat.

Das Urteil wurde auch wegen gefährlicher Körperverletzung ausgesprochen. Vor dem tödlichen Schuss hatte der 54-Jährige versucht, die Gesundheit seiner getrennt lebenden Frau durch Medikamente zu schädigen. Das Paar hatte zehn Kinder. Die ältesten fünf waren als Nebenkläger zugelassen.

Quelle: ntv.de, dpa

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