Panorama

Griff zum Sparbuch verboten Ersparnisse der Kinder tabu

Ein Vater nahm seiner minderjährigen Tochter 1600 Euro von deren Konto. Die klagte - und gewann. Denn auch Geschenke an Kinder bleiben in deren Besitz.

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(Foto: picture alliance / dpa)

Eltern können keineswegs frei über die Ersparnisse ihrer Kinder verfügen - auch wenn sie im Besitz des Sparbuchs sind und einen Teil des Geldes von ihnen stammt. Das entschied das Landgericht Coburg. Es bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Kronach.

Die mit dem Fall befasste Zivilkammer verpflichtete den Vater einer inzwischen volljährigen Frau dazu, die vom Konto der Tochter abgehobenen 1600 Euro an diese zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Nach Ansicht des Gerichts hat der Vater in dem vorliegenden Fall schon deshalb keinen Anspruch auf das Geld, weil es sich im Wesentlichen um Geschenke Dritter handele. Auch der Hinweis, der Vater habe die eingezahlten Beträge mit eigenem Geld aufgerundet, erlaubten dem Mann nicht den späteren Zugriff auf das Ersparte.

"Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass der Vater auch die Aufrundungsbeträge seiner Tochter schenken wollte", betonte die Zivilkammer. Das Gericht schränkte aber ein, es seien auch andere Fälle denkbar: Etwa wenn Eltern regelmäßig Geld für ihr Kind auf ein Sparkonto einzahlten. Dann könnten sie auch weiter über das Geld verfügen.

Quelle: ntv.de, dpa

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