Mordgeständnis von Ulvi K. Ermittler bestreitet "Foltermethoden"
11.04.2014, 12:35 Uhr
Der damalige Chef-Ermittler Wolfgang Geier.
(Foto: dpa)
Als Mörder der neunjährigen Peggy sitzt nicht der Richtige im Gefängnis. Das will die Verteidigung des verurteilen Ulvi K. beweisen. Der damalige Chefermittler bestreitet aber heftig, den geistig Behinderten bei dessen Geständnis unter Druck gesetzt zu haben.
Der frühere Chef-Ermittler im Fall Peggy hat die Vorwürfe der Verteidigung zurückgewiesen. Er und s eine Mitarbeiter sollen "Foltermethoden" angewandt haben, um 2001 ein Mordgeständnis des geistig Behinderten Ulvi K. zu erreichen. "Wir haben sehr viel Wert daraufgelegt, eine angenehme Verhörsituation zu schaffen", sagte der Zeuge Wolfgang Geier vor dem Landgericht Bayreuth. Gegen den Vorwurf der Verteidigung sagte Geier: "Der einzige, der ihn bei den Verhörterminen angeschrien hat, war sein eigener Rechtsanwalt."
Ulvi K. war im April 2004 als Mörder Peggys zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Am 7. Mai 2001 war die Schülerin im oberfränkischen Lichtenberg spurlos verschwunden. Eine Leiche des Mädchens wurde nie gefunden. Der Fall wird neu aufgerollt, weil ein Belastungszeuge eingeräumt hatte, beim ersten Prozess falsch ausgesagt zu haben. Außerdem sollen die Ermittler Ulvi K. bei seinem damaligen Geständnis beeinflusst haben.
Vor Gericht sagte Ermittler Geier: "Es war keine harte Vernehmung vorgesehen. Wir wussten: Ein lautes Schimpfwort an den Angeklagten und er senkt den Kopf und sagt kein Wort mehr." Der damalige Chef-Ermittler der Soko "Peggy 2" ergänzte: "Wir haben Ulvi K. zu den Verhörterminen von einem Beamten fahren lassen, der nicht zur Soko gehörte, den Ulvi aber aus dem Ort kannte. (...) Es war uns wichtig, dass ihn eine Person zu den Terminen bringt, die er kennt."
Geier verteidigte die Ermittlungen gegen Ulvi K.: Der Gastwirtssohn habe zuvor bereits Kinder sexuell missbraucht. "Und der Tatverdächtige hielt sich nachweislich in der Nähe des Marktplatzes auf, was er vorher bestritten hatte." Dass es keine Aufzeichnung seines Geständnisses im Beisein seines Verteidigers gab, sei nicht die Schuld der Ermittler: "Es wurde versucht, das Geständnis im Beisein seines Rechtsanwalts zu wiederholen, die Termine wurden aber alle vom Rechtsanwalt abgesagt."
Quelle: ntv.de, nsc/dpa