Defekte Gastherme in Köpenick Familie wusste Bescheid
29.07.2011, 16:39 Uhr
Rosen auf den Fensterbänken erinnern an die zu Tode gekommene Familie.
(Foto: picture alliance / dpa)
Nach dem in Berlin-Köpenick konzentriert die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen auf den Umgang mit der Gastherme in der Unglückswohnung. Inzwischen ist bekannt, dass die Familie Tage vor der Katastrophe von einem Techniker darauf hingewiesen wurde, dass die Gasanlage nicht in Ordnung war. Welche Konsequenzen dies hatte, blieb zunächst unklar.
Die zwei Erwachsenen und vier Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren waren einer Kohlenmonoxid-Vergiftung zum Opfer gefallen. Sie sollen erst vier Wochen zuvor in das Mietshaus eingezogen sein. Ihre Leichen waren am vergangenen Montag gefunden worden.
Ermittlungen gegen die Vormieter

Techniker hatten die Gasanlage in der Wohnung überprüft und dabei die Zeitungen entdeckt.
(Foto: dpa)
Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln nun gegen zwei frühere Mieter der Wohnung. Sie hatten gestanden, vor mehreren Jahren das Abzugsrohr der damals wegen unbezahlter Rechnungen gesperrten Gastherme zum Schutz vor Zugluft mit Stoff und Zeitungen verstopft zu haben. Der Anfangsverdacht lautet auf fahrlässige Tötung.
Die Behörden untersuchen zudem, ob es auch im späteren Umgang mit der Gastherme zu Versäumnissen und Regelverstößen gekommen ist, die etwas mit dem Tod der Familie zu tun haben könnten. Die Gasleitung in der Wohnung war jahrelang gesperrt.
Druckabfall durch Leck in der Anlage
Die zuständige Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) bestätigte Medienberichte, nach denen erst am 11. Juli ein Monteur in der Wohnung erschien, um die unversehrte Verplombung des Absperrhahns zu entfernen und den Gaszähler nach Jahren wieder freizugeben. Doch stattdessen habe er die Anlage weiter sperren müssen, weil es bei einer Prüfung zu einem Druckabfall gekommen sei, der auf ein Leck hingewiesen habe. Die Mieterin, die wenige Tage später umkam, habe eine Mängelkarte mit der Maßgabe bekommen, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.
In der Regel ist es Pflicht des Vermieters, einen solchen Schaden zu beheben. Ob dies in den folgenden Tagen geschah, und ob die Therme überhaupt angeworfen wurde, blieb zunächst unklar.
Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchloses, hochgiftiges Gas, das bei unvollständigen Verbrennungsprozessen und unzureichender Belüftung der Räume entsteht. Infolge des Gasaustritts kommt es zu einem Sauerstoffmangel.
Quelle: ntv.de, dpa