Mordkomplott nicht zu beweisenFrüherer Satanist wird freigesprochen

Einen Mord hat er begangen und eingeräumt. Doch weitere Mordpläne können dem als Satanist von Witten bekannt gewordenen Mann nicht nachgewiesen werden. Deshalb kommt er nun wohl bald frei.
Im Prozess um ein mutmaßliches Mordkomplott ist ein als Satanist von Witten bekannt gewordener Mann freigesprochen worden. Dem 41-Jährigen war vorgeworfen worden, nach dem aufsehenerregenden Ritualmord im Sommer 2001 aus dem Gefängnis heraus die Ermordung seiner Ex-Frau geplant zu haben.
Bei der Vernehmung der Hauptbelastungszeugin hatte es vor Gericht allerdings zahlreiche Ungereimtheiten gegeben. Die 34-Jährige wurde vom Gericht mehrfach auf Widersprüche hingewiesen und zur Wahrheit ermahnt. Die ehemalige Brieffreundin, die den Mord angeblich ausführen sollte, hatte den Beschuldigten im Jahr 2010 mehrfach im Gefängnis besucht. Der Angeklagte hatte den Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord vehement bestritten und nannte ihn "grotesk". "Es gab keinen Mordauftrag."
Auch die Anklage hatte schließlich in ihrem Plädoyer einen Freispruch gefordert. Der 41-Jährige sitzt noch wegen des 2001 begangenen Mordes in Haft. Wegen des Freispruchs ist nun mit seiner zeitnahen Entlassung zu rechnen. Seine Haftzeit ist noch nicht beendet, weil ein zwischenzeitlicher Aufenthalt in der geschlossenen Psychiatrie nicht angerechnet wurde. Seine Ex-Frau wurde bereits entlassen.
Grausame Tat vor 16 Jahren
Der Angeklagte hatte im Sommer 2001 gemeinsam mit seiner damaligen Ehefrau einen Arbeitskollegen bei einem Satansritual umgebracht. Das Opfer starb an den Folgen von 66 Messerstichen und Hammerschlägen. Der beim Ritualmord 25-Jährige hatte drei Jahre nach der Verurteilung ein Buch geschrieben, in dem er die Verantwortung seiner Frau zuschob. Er selbst sei im Nebenzimmer gewesen und erst später hinzugerufen worden. Vor Gericht habe er gelogen, um seine Frau zu schützen. Tatsächlich sei er nie ein echter Satanist gewesen. Im Prozess war er von seiner damaligen Frau belastet worden.
Das Gericht sah jedoch in ihm den Haupttäter. Wegen einer Persönlichkeitsstörung wurde er lediglich als vermindert schuldfähig eingestuft. In dem neuen Prozess gab der inzwischen 41-Jährige dann auch zu, zu Recht wegen Mordes verurteilt worden zu sein.