Kein KündigungsgrundGericht akzeptiert "Hurensohn"
Ein spanisches Gericht sieht das Wort bereits als Teil der Umgangssprache an, deshalb muss sich das auch ein Chef gefallen lassen.
Den Chef im Streit als "Hurensohn" zu beschimpfen, ist nach Auffassung eines spanischen Gerichts kein Kündigungsgrund. Der Begriff werde in der Umgangssprache inzwischen so häufig benutzt, dass er keine schwere persönliche Beleidigung mehr sei, urteilten die Richter am höchsten katalanischen Berufungsgericht, wie die konservative Zeitung "El Mundo" berichtete.
Zwar rügte das Gericht ausdrücklich das Verhalten des entlassenen Mitarbeiters - dessen ungeachtet verdonnerte es den Geschäftsführer dazu, ihn wieder einzustellen oder eine Abfindung in Höhe von 6500 Euro zu zahlen. Den Namen des Unternehmens nannte die Zeitung nicht.
Auf der Internetseite von "El Mundo" löste das bereits im Februar ergangene Urteil eine lebhafte Debatte aus. Ein Leser fragte sich, wie die Richter gehandelt hätten, wenn sie der Geschäftsführer wegen des Urteils ebenso beschimpft hätte.