Verhinderte Selbstmörderin landet im Knast Haftstrafe für Geisterfahrerin
29.07.2013, 16:15 Uhr
Geisterfahrer sorgen immer wieder für Unfälle (Archivbild).
(Foto: picture alliance / dpa)
Im vergangenen November war eine Frau in falscher Richtung auf der A 94 unterwegs - sie wollte sich umbringen, wie sie vor Gericht zugab. Die Richter werten die schwierige Lebenssituation der Frau als strafmildernd. Dennoch wird sie zu mehreren Jahren Haft verurteilt.
Das Landgericht München II hat eine Geisterfahrerin wegen versuchten Mordes in fünf Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Außerdem wurde der 46-Jährigen der Führerschein entzogen. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verlangt hatte.
Die Frau hatte ursprünglich ihre Geisterfahrt vom vergangenen November als Versehen dargestellt. Erst im weiteren Prozessverlauf gestand sie, dass sie sich das Leben nehmen wollte. Dazu hatte die Frau auf der Autobahn A 94 gewendet und war auf andere Fahrzeuge zugesteuert.
Mehrere Wagen konnten ihr knapp ausweichen, bis die Frau mit einem Lastwagen zusammenstieß. Dieser hatte das entgegen kommende Auto noch bemerkt und seine Geschwindigkeit vor dem Zusammenstoß erheblich drosseln können. Die Frau und der Lkw-Fahrer blieben trotz des Zusammenpralls nahezu unverletzt.
Als strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis und die schwierige Lebenssituation der Frau. Außerdem habe diese nur mit einem bedingten Vorsatz gehandelt. Während die Staatsanwaltschaft den Entzug des Führerscheins auf Lebenszeit forderte, gestattete das Gericht der Frau, nach frühestens vier Jahren einen neuen Führerschein machen zu dürfen. Ihr Verteidiger hatte auf eine konkrete Strafmaßforderung für seine Mandantin verzichtet.
Quelle: ntv.de, AFP