Nur missbilligt Inzest anderswo straffrei
13.03.2008, 12:42 UhrInzest ist in den meisten Kulturen ein Tabu. Im Unterschied zu Deutschland werden sexuelle Beziehungen zwischen nahen Verwandten in vielen Staaten aber nicht strafrechtlich verfolgt, sondern nur missbilligt. Eheschließungen sind verboten.
In Frankreich wurde Inzest im Zuge der Aufklärung bereits 1810 mit dem Strafgesetzbuch Napoleons für straflos erklärt. Andere europäische Staaten wie die Niederlande, Portugal und Spanien folgten. Die Kleinstadt Cambre im Nordwesten Spaniens erlaubte 1997 einem Geschwisterpaar, sich als Lebensgemeinschaft registrieren zu lassen.
In der Türkei, China, der Elfenbeinküste und Russland ist einvernehmlicher Beischlaf zwischen Verwandten juristisch nicht relevant. Begründet wird dies in der Regel damit, dass es kein Opfer gebe. Bei sexuellen Übergriffen innerhalb der Familie regeln - wie auch in Deutschland - andere Gesetze das Strafmaß.
Bestraft wird Inzest unter anderem in Großbritannien, der Schweiz, Italien sowie in vielen Bundesstaaten der USA. Die Höhe der Strafe unterscheidet sich stark und reicht bis hin zu lebenslanger Haft in einigen US-Staaten. In Deutschland drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.
Quelle: ntv.de