Wegen 15 Cent Jobcenter muss 600 Euro zahlen
11.02.2013, 13:05 UhrLeistungen für Hartz-IV-Empfänger sind ab 50 Cent grundsätzlich aufzurunden. Gegen diese eindeutige Rechtslage verstößt ein Jobcenter in Thüringen und muss dafür jetzt tief in die Tasche greifen. Der Streitwert hatte bei 15 Cent gelegen.
Ein Rechtsstreit um 15 Cent kommt einem Jobcenter in Thüringen t euer zu stehen. Das Landessozialgericht in Erfurt verurteilte es jetzt dazu, sich mit 600 Euro an den Kosten des Verfahrens zu beteiligen.
Das Jobcenter in Mühlhausen (Unstrut-Hainich-Kreis) sei trotz eindeutiger Rechtslage wegen eines Betrags von nur 15 Cent gegen ein Urteil des Sozialgerichts Nordhausen in Berufung gegangen, teilte das Landessozialgericht mit. Die Nordhäuser Richter hatten das Jobcenter zur Zahlung verurteilt, da Leistungen für Hartz-IV-Empfänger ab 50 Cent aufzurunden seien.
Gegen diese Entscheidung war das Jobcenter vor die nächsthöhere Instanz gezogen - vergeblich. Ein Verfahren vor dem Landessozialgericht hätte den Justizhaushalt schon vor Jahren mit durchschnittlich mehr als 2000 Euro belastet, erklärten die Richter. 600 Euro Beteiligung seien daher angemessen.
Quelle: ntv.de, dpa